Position 8306Glocken, Klingeln, Gongs und ähnliche Waren, nicht elektrisch, aus unedlen Metallen; Statuetten und andere Ziergegenstände, aus unedlen Metallen; Rahmen für Fotografien, Bilder oder dergleichen, aus unedlen Metallen; Spiegel aus unedlen Metallen
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 8306 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 83 („Verschiedene Waren aus Unedlen Metallen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“). Als Position bündelt 8306 insgesamt 4 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 2,7 %.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 8306
8306 bezeichnet „Glocken, Klingeln, Gongs und ähnliche Waren, nicht elektrisch, aus unedlen Metallen; Statuetten und andere Ziergegenstände, aus unedlen Metallen; Rahmen für Fotografien, Bilder oder dergleichen, aus unedlen Metallen; Spiegel aus unedlen Metallen“ im Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“).
8306 umfasst 4 Untercodes, darunter „Glocken, Klingeln, Gongs und ähnliche Waren“, „versilbert, vergoldet oder platiniert“ und „andere“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 2,7 %.
Die Einreihung 8306 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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