Unterposition 830621versilbert, vergoldet oder platiniert

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 830621 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 8306 („Glocken, Klingeln, Gongs und ähnliche Waren, nicht elektrisch, aus unedlen Metallen; Statuetten und andere Ziergegenstände, aus unedlen Metallen; Rahmen für Fotografien, Bilder oder dergleichen, aus unedlen Metallen; Spiegel aus unedlen Metallen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 0%.

Einfuhr (Import)

Drittlandzoll (MFN)

0%

Ergänzende Maßeinheit

Einfuhrkontrollen

  • Einfuhrkontrolle

    Herkunft: Nordkorea (Demokratische Volksrepublik Korea)

    Abweichend von dem Verbot nach Artikel 13 der Verordnung (EU) 2017/1509 können die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten die Einfuhr, den Erwerb oder die Weitergabe genehmigen, sofern der betroffene Mitgliedstaat im Einzelfall vorab die Genehmigung des Sanktionsausschusses erhalten hat.

    Wenn auf die angemeldeten Waren in den an die Maßnahme verknüpften Fußnoten hingewiesen wird, ist eine Ausfuhr-/Einfuhrgenehmigung vorzulegen.

    Waren aus dem Anhang X der Verordnung (EU) 2017/1509 (Statuen)

Häufige Fragen zu 830621

Disclaimer

Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

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