Position 8401Kernreaktoren; nicht bestrahlte Brennstoffelemente für Kernreaktoren; Maschinen und Apparate für die Isotopentrennung
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 8401 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 84 („Kernreaktoren, Kessel, Maschinen, Apparate und Mechanische Geräte; Teile Davon“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“). Als Position bündelt 8401 insgesamt 4 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 3,7 % und 5,7 %.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 8401
8401 bezeichnet „Kernreaktoren; nicht bestrahlte Brennstoffelemente für Kernreaktoren; Maschinen und Apparate für die Isotopentrennung“ im Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
8401 umfasst 4 Untercodes, darunter „Kernreaktoren“, „Maschinen und Apparate für die Isotopentrennung sowie Teile davon“ und „nicht bestrahlte Brennstoffelemente“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 3,7 % und 5,7 %.
Die Einreihung 8401 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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