Unterposition 840130nicht bestrahlte Brennstoffelemente
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 840130 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 8401 („Kernreaktoren; nicht bestrahlte Brennstoffelemente für Kernreaktoren; Maschinen und Apparate für die Isotopentrennung“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“). Als Unterposition bündelt 840130 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
KN-Codes
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 8401300020 | nicht bestrahlte, sechseckige Brennstoffelemente, zur Verwendung in Kernreaktoren |
| 8401300080 | andere |
Häufige Fragen zu 840130
840130 bezeichnet „nicht bestrahlte Brennstoffelemente“, eine Einreihung innerhalb der Position 8401 („Kernreaktoren; nicht bestrahlte Brennstoffelemente für Kernreaktoren; Maschinen und Apparate für die Isotopentrennung“) im Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
840130 umfasst 2 Untercodes, darunter „nicht bestrahlte, sechseckige Brennstoffelemente, zur Verwendung in Kernreaktoren“ und „andere“.
Die Einreihung 840130 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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