Position 8406Dampfturbinen
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 8406 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 84 („Kernreaktoren, Kessel, Maschinen, Apparate und Mechanische Geräte; Teile Davon“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“). Als Position bündelt 8406 insgesamt 4 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 8406
8406 bezeichnet „Dampfturbinen“ im Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
8406 umfasst 4 Untercodes, darunter „Turbinen für den Antrieb von Wasserfahrzeugen“, „mit einer Leistung von mehr als 40 MW“ und „mit einer Leistung von 40 MW oder weniger“ u. a.
Die Einreihung 8406 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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