Unterposition 840610Turbinen für den Antrieb von Wasserfahrzeugen
Gültig seit 01.01.1996
Die Zolltarifnummer 840610 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 8406 („Dampfturbinen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
Einfuhr (Import)
Für den Code 840610 gelten derzeit keine Einfuhrmaßnahmen.
Ausfuhr (Export)
| Maßnahme | Ursprung |
|---|---|
| Export control | Russische Föderation |
| Export control | Russische Föderation |
| Export control | Weißrußland |
| Export control | Iran (Islamische Republik) |
Häufige Fragen zu 840610
840610 bezeichnet „Turbinen für den Antrieb von Wasserfahrzeugen“, eine Einreihung innerhalb der Position 8406 („Dampfturbinen“) im Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
Für 840610 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
Die Einreihung 840610 ist im TARIC seit dem 01.01.1996 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.