KN-Code 84082010für die industrielle Montage: von Einachsschleppern der Unterposition|8701|10, von Kraftfahrzeugen der Position|8703, von Kraftfahrzeugen der Position|8704, mit Motor mit einem Hubraum von weniger als 2|500|cm$3, von Kraftfahrzeugen der Position|8705
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 84082010 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 8408 („Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotoren)“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“). Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| Japan | 0% |
End-Use-Zollsätze
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 2,7% | |
| N990EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Ausfuhr (Export)
Für den Code 84082010 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 84082010
84082010 bezeichnet „für die industrielle Montage: von Einachsschleppern der Unterposition 8701 10, von Kraftfahrzeugen der Position 8703, von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Motor mit einem Hubraum von weniger als 2 500 cm$3, von Kraftfahrzeugen der Position 8705“, eine Einreihung innerhalb der Position 8408 („Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotoren)“) im Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
Als „Non preferential duty under end-use“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ ist eine Maßnahme für Japan hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1549/06 und Decision 1907/18.
Für Waren mit Ursprung Japan sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 84082010 Nachweise wie EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) erforderlich sein.
Für 84082010 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
84082010 ist einer von 8 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 840820 („Motoren von der zum Antrieb von Fahrzeugen des Kapitels 87 verwendeten Art“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der Beschaffenheit und der Zweckbestimmung der Ware; 84082010 erfasst speziell „für die industrielle Montage: von Einachsschleppern der Unterposition 8701 10, von Kraftfahrzeugen der Position 8703, von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Motor mit einem Hubraum von weniger als 2 500 cm$3, von Kraftfahrzeugen der Position 8705“.
Die Einreihung 84082010 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.