KN-Code 84082035mehr als 50|kW bis 100|kW
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 84082035 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 8408 („Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotoren)“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 4,2%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| Japan | 0% |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 84082035 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 84082035
84082035 bezeichnet „mehr als 50 kW bis 100 kW“, eine Einreihung innerhalb der Position 8408 („Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotoren)“) im Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ ist eine Maßnahme für Japan hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2261/98 und Decision 1907/18.
Für Waren mit Ursprung Japan sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Für 84082035 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
84082035 ist einer von 8 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 840820 („Motoren von der zum Antrieb von Fahrzeugen des Kapitels 87 verwendeten Art“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 84082035 erfasst speziell „mehr als 50 kW bis 100 kW“.
Die Einreihung 84082035 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.