Position 8409Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Motoren der Position|8407|oder 8408|bestimmt

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif
Position 8409
Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Motoren der Position|8407|oder 8408|bestimmt

Die Zolltarifnummer 8409 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 84 („Kernreaktoren, Kessel, Maschinen, Apparate und Mechanische Geräte; Teile Davon“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“). Als Position bündelt 8409 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 1,7 % und 1,7 %.

Unterpositionen

CodeBeschreibung
840910von Motoren für Luftfahrzeuge
840991erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Kolbenverbrennungsmotoren mit Fremdzündung bestimmt
840999andere

Häufige Fragen zu 8409

Disclaimer

Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

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