Position 8409Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Motoren der Position|8407|oder 8408|bestimmt
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 8409 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 84 („Kernreaktoren, Kessel, Maschinen, Apparate und Mechanische Geräte; Teile Davon“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“). Als Position bündelt 8409 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 1,7 % und 1,7 %.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 8409
8409 bezeichnet „Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Motoren der Position 8407 oder 8408 bestimmt“ im Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
8409 umfasst 3 Untercodes, darunter „von Motoren für Luftfahrzeuge“, „erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Kolbenverbrennungsmotoren mit Fremdzündung bestimmt“ und „andere“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 1,7 % und 1,7 %.
Die Einreihung 8409 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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