Unterposition 840910von Motoren für Luftfahrzeuge
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 840910 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 8409 („Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Motoren der Position 8407 oder 8408 bestimmt“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“). Als Unterposition bündelt 840910 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 1,7 % und 1,7 %.
KN-Codes
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 8409100010 | für zivile Luftfahrzeuge |
| 8409100020 | für Luftfahrzeuge, schwerer als Luft, die selbst zollfrei eingeführt worden sind oder in der Gemeinschaft hergestellt werden |
| 8409100090 | andere |
Häufige Fragen zu 840910
840910 bezeichnet „von Motoren für Luftfahrzeuge“, eine Einreihung innerhalb der Position 8409 („Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Motoren der Position 8407 oder 8408 bestimmt“) im Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
840910 umfasst 3 Untercodes, darunter „für zivile Luftfahrzeuge“, „für Luftfahrzeuge, schwerer als Luft, die selbst zollfrei eingeführt worden sind oder in der Gemeinschaft hergestellt werden“ und „andere“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 1,7 % und 1,7 %.
Die Einreihung 840910 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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