Zolltarifnummer 8409910015Zylinderkopfrohling für einen Vier-Zylinder-Motor mit 10 Bohrungen, aus der Aluminiumlegierung EN AC-45500 — ohne sonstige Bestandteile, — mit einer Härte von 52 HRB oder mehr, — mit einer Gussfehlergröße von nicht mehr als 0,4 mm und nicht mehr als 10 Fehlern pro cm², — mit einem Dendritenarmabstand im Brennraum von nicht mehr als 25 μm, — mit doppeltem Kühlmantel, — mit einem Gewicht von 14 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 19 kg, — mit einer Länge von 506 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 510 mm, — mit einer Höhe von 282 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 286 mm und — mit einer Breite von 143,7 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 144,3 mm
Gültig seit 01.07.2025
Die Zolltarifnummer 8409910015 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 8409 („Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Motoren der Position 8407 oder 8408 bestimmt“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
Einfuhr (Import)
Schiffe und Bohrplattformen
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 0% | |
| C990Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Einfuhrkontrollen
Declaration of subheading submitted to legal restrictions (net weight/supplementary unit)
Herkunft: ERGA OMNES
Eine Anmeldung unter diesem Warencode ist nur zulässig, wenn die Schwellenwerte (Nettogewicht/zusätzliche Maßeinheit) eingehalten werden. Falls dies nicht der Fall ist, sind die entsprechenden Zahlen zu überprüfen und ggf. zu korrigieren. Andernfalls sollte ein anderer Warencode angemeldet werden.
Ausfuhr (Export)
| Maßnahme | Ursprung |
|---|---|
| Declaration of subheading submitted to legal restrictions (net weight/supplementary unit) | ERGA OMNES |
Häufige Fragen zu 8409910015
8409910015 bezeichnet „Zylinderkopfrohling für einen Vier-Zylinder-Motor mit 10 Bohrungen, aus der Aluminiumlegierung EN AC-45500 — ohne sonstige Bestandteile, — mit einer Härte von 52 HRB oder mehr, — mit einer Gussfehlergröße von nicht mehr als 0,4 mm und nicht mehr als 10 Fehlern pro cm², — mit einem Dendritenarmabstand im Brennraum von nicht mehr als 25 μm, — mit doppeltem Kühlmantel, — mit einem Gewicht von 14 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 19 kg, — mit einer Länge von 506 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 510 mm, — mit einer Höhe von 282 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 286 mm und — mit einer Breite von 143,7 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 144,3 mm“, eine Einreihung innerhalb der Position 8409 („Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Motoren der Position 8407 oder 8408 bestimmt“) im Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
Als „Supplementary unit import“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Aussetzung für Schiffe/Bohrplattformen“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Zollkontingent (nicht-präferenziell)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Betroffenes Zollkontingent: 092029. Rechtsgrundlage: Regulation 1292/25, Regulation 2658/87 und Regulation 2614/25.
Für 8409910015 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 8409910015 Nachweise wie Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 8409910015 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
8409910015 ist einer von 13 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 840991 („erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Kolbenverbrennungsmotoren mit Fremdzündung bestimmt“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 8409910015 erfasst speziell „Zylinderkopfrohling für einen Vier-Zylinder-Motor mit 10 Bohrungen, aus der Aluminiumlegierung EN AC-45500 — ohne sonstige Bestandteile, — mit einer Härte von 52 HRB oder mehr, — mit einer Gussfehlergröße von nicht mehr als 0,4 mm und nicht mehr als 10 Fehlern pro cm², — mit einem Dendritenarmabstand im Brennraum von nicht mehr als 25 μm, — mit doppeltem Kühlmantel, — mit einem Gewicht von 14 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 19 kg, — mit einer Länge von 506 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 510 mm, — mit einer Höhe von 282 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 286 mm und — mit einer Breite von 143,7 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 144,3 mm“.
Die Einreihung 8409910015 ist im TARIC seit dem 01.07.2025 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.