Zolltarifnummer 8409910075Gehäuse eines Kraftstoffeinspritzventils für die Erzeugung eines elektromagnetischen Feldes zur Betätigung des Einspritzventils, mit: -einem Einlassdurchmesser von 2 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 10 mm, -einem Auslassdurchmesser von 2 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 10 mm, -einer elektrischen Spule mit einem Widerstand von 10 Ohm oder mehr, jedoch nicht mehr als 15 Ohm, mit einem elektrischen Anschlussstück, -einer um ein Edelstahlrohr geformten Kunststoffabdeckung
Gültig seit 01.01.2021
Die Zolltarifnummer 8409910075 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 8409 („Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Motoren der Position 8407 oder 8408 bestimmt“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
Einfuhr (Import)
Autonome Zollaussetzungen
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| ERGA OMNES | 0% |
Schiffe und Bohrplattformen
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 0% | |
| C990Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Ausfuhr (Export)
Für den Code 8409910075 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 8409910075
8409910075 bezeichnet „Gehäuse eines Kraftstoffeinspritzventils für die Erzeugung eines elektromagnetischen Feldes zur Betätigung des Einspritzventils, mit: -einem Einlassdurchmesser von 2 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 10 mm, -einem Auslassdurchmesser von 2 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 10 mm, -einer elektrischen Spule mit einem Widerstand von 10 Ohm oder mehr, jedoch nicht mehr als 15 Ohm, mit einem elektrischen Anschlussstück, -einer um ein Edelstahlrohr geformten Kunststoffabdeckung“, eine Einreihung innerhalb der Position 8409 („Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Motoren der Position 8407 oder 8408 bestimmt“) im Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
Als „Autonome Zollaussetzung“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Aussetzung für Schiffe/Bohrplattformen“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2605/25 und Regulation 2658/87.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 8409910075 Nachweise wie Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 8409910075 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
8409910075 ist einer von 13 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 840991 („erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Kolbenverbrennungsmotoren mit Fremdzündung bestimmt“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 8409910075 erfasst speziell „Gehäuse eines Kraftstoffeinspritzventils für die Erzeugung eines elektromagnetischen Feldes zur Betätigung des Einspritzventils, mit: -einem Einlassdurchmesser von 2 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 10 mm, -einem Auslassdurchmesser von 2 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 10 mm, -einer elektrischen Spule mit einem Widerstand von 10 Ohm oder mehr, jedoch nicht mehr als 15 Ohm, mit einem elektrischen Anschlussstück, -einer um ein Edelstahlrohr geformten Kunststoffabdeckung“.
Die Einreihung 8409910075 ist im TARIC seit dem 01.01.2021 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.