Zolltarifnummer 8409990035Abgasrückführungssystem, bestehend aus -einer Steuereinheit, -einer Drosselklappe, -einem Einlassrohr, -einem Auslassschlauch, zur Verwendung bei der Herstellung von Verbrennungsmotoren mit Kompressionszündung für Kraftfahrzeuge
Gültig seit 01.01.2025
Die Zolltarifnummer 8409990035 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 8409 („Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Motoren der Position 8407 oder 8408 bestimmt“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
Einfuhr (Import)
Aussetzung + End-Use
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 0% | |
| N990EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Schiffe und Bohrplattformen
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 0% | |
| C990Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Ausfuhr (Export)
Für den Code 8409990035 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 8409990035
8409990035 bezeichnet „Abgasrückführungssystem, bestehend aus -einer Steuereinheit, -einer Drosselklappe, -einem Einlassrohr, -einem Auslassschlauch, zur Verwendung bei der Herstellung von Verbrennungsmotoren mit Kompressionszündung für Kraftfahrzeuge“, eine Einreihung innerhalb der Position 8409 („Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Motoren der Position 8407 oder 8408 bestimmt“) im Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
Als „Autonomous suspension under end-use“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Aussetzung für Schiffe/Bohrplattformen“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2605/25 und Regulation 2658/87.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 8409990035 Nachweise wie EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) und Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 8409990035 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
8409990035 ist einer von 6 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 840999 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der Beschaffenheit und der Zweckbestimmung der Ware; 8409990035 erfasst speziell „Abgasrückführungssystem, bestehend aus -einer Steuereinheit, -einer Drosselklappe, -einem Einlassrohr, -einem Auslassschlauch, zur Verwendung bei der Herstellung von Verbrennungsmotoren mit Kompressionszündung für Kraftfahrzeuge“.
Die Einreihung 8409990035 ist im TARIC seit dem 01.01.2025 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.