Zolltarifnummer 8431200040Kühler mit Aluminiumkern und Kunststofftank sowie einer integrierten Trägerstruktur aus Stahl in offener Ausführung mit Rechteckwellendesign von neun Rippen pro 2,54 cm, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrzeugen der Position 8427
Gültig seit 01.07.2014
Die Zolltarifnummer 8431200040 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 8431 („Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen, Apparate und Geräte der Positionen 8425 bis 8430 bestimmt“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
Einfuhr (Import)
Aussetzung + End-Use
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 0% | |
| N990EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Ausfuhr (Export)
Für den Code 8431200040 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Ähnliche Zolltarifnummern zu 8431200040
8431200040 steht in Unterposition 843120 „von Maschinen, Apparaten und Geräten der Position 8427“. Auf derselben Ebene liegen 6 weitere Zolltarifnummern, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 8431200011 | versandt aus Thailand |
| 8431200019 | andere |
| 8431200050 | Chassis und Hydraulik für manuelle Palettenhubwagen, mit einem sogenannten Gewichtsanzeigesystem, das aus einem nicht im Chassis, also nicht in den Gabeln eingebauten Wiegemechanismus besteht |
| 8431200060 | vormontierte oder montagefertige Bauteile von selbstfahrender Zugangstechnik, konstruiert zum Heben von Personen, ausgenommen einzelne, gesondert gestellte Komponenten |
| 8431200070 | Containerspreader zum Heben leerer 20- und 40-Fuß-Frachtcontainer -ohne integrierten Schlitten, -geeignet für Maschinen mit einer Tragfähigkeit von nicht mehr als 11 000 kg, -ausgelegt für das Heben von einem oder zwei Containern gleichzeitig, -mit Befestigung zur Aufnahme von Oben oder von der Seite , -mit Anti-Korrosionsbeschichtung, -mit einem Gewicht von 3 200 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 4 000 kg zur Verwendung bei der Herstellung von selbstfahrenden Containerumschlaggeräten |
| 8431200080 | andere |
Häufige Fragen zu 8431200040
8431200040 bezeichnet „Kühler mit Aluminiumkern und Kunststofftank sowie einer integrierten Trägerstruktur aus Stahl in offener Ausführung mit Rechteckwellendesign von neun Rippen pro 2,54 cm, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrzeugen der Position 8427“, eine Einreihung innerhalb der Position 8431 („Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen, Apparate und Geräte der Positionen 8425 bis 8430 bestimmt“) im Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
Als „Supplementary unit import“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Autonomous suspension under end-use“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2278/21 und Regulation 2605/25.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 8431200040 Nachweise wie EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 8431200040 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
8431200040 ist einer von 7 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 843120 („von Maschinen, Apparaten und Geräten der Position 8427“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der Beschaffenheit und der Zweckbestimmung der Ware; 8431200040 erfasst speziell „Kühler mit Aluminiumkern und Kunststofftank sowie einer integrierten Trägerstruktur aus Stahl in offener Ausführung mit Rechteckwellendesign von neun Rippen pro 2,54 cm, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrzeugen der Position 8427“.
Die Einreihung 8431200040 ist im TARIC seit dem 01.07.2014 gültig und aktuell in Kraft.
Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.