Zolltarifnummer 8431200080andere
Gültig seit 17.12.2015
Die Zolltarifnummer 8431200080 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 8431 („Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen, Apparate und Geräte der Positionen 8425 bis 8430 bestimmt“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
Einfuhr (Import)
Schiffe und Bohrplattformen
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 0% | |
| C990Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Ausfuhr (Export)
Für den Code 8431200080 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Ähnliche Zolltarifnummern zu 8431200080
8431200080 steht in Unterposition 843120 „von Maschinen, Apparaten und Geräten der Position 8427“. Auf derselben Ebene liegen 6 weitere Zolltarifnummern, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 8431200011 | versandt aus Thailand |
| 8431200019 | andere |
| 8431200040 | Kühler mit Aluminiumkern und Kunststofftank sowie einer integrierten Trägerstruktur aus Stahl in offener Ausführung mit Rechteckwellendesign von neun Rippen pro 2,54 cm, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrzeugen der Position 8427 |
| 8431200050 | Chassis und Hydraulik für manuelle Palettenhubwagen, mit einem sogenannten Gewichtsanzeigesystem, das aus einem nicht im Chassis, also nicht in den Gabeln eingebauten Wiegemechanismus besteht |
| 8431200060 | vormontierte oder montagefertige Bauteile von selbstfahrender Zugangstechnik, konstruiert zum Heben von Personen, ausgenommen einzelne, gesondert gestellte Komponenten |
| 8431200070 | Containerspreader zum Heben leerer 20- und 40-Fuß-Frachtcontainer -ohne integrierten Schlitten, -geeignet für Maschinen mit einer Tragfähigkeit von nicht mehr als 11 000 kg, -ausgelegt für das Heben von einem oder zwei Containern gleichzeitig, -mit Befestigung zur Aufnahme von Oben oder von der Seite , -mit Anti-Korrosionsbeschichtung, -mit einem Gewicht von 3 200 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 4 000 kg zur Verwendung bei der Herstellung von selbstfahrenden Containerumschlaggeräten |
Häufige Fragen zu 8431200080
8431200080 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 8431 („Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen, Apparate und Geräte der Positionen 8425 bis 8430 bestimmt“) im Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
Als „Aussetzung für Schiffe/Bohrplattformen“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2658/87.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 8431200080 Nachweise wie Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) erforderlich sein.
Für 8431200080 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
8431200080 ist einer von 7 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 843120 („von Maschinen, Apparaten und Geräten der Position 8427“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 8431200080 erfasst speziell „andere“.
Die Einreihung 8431200080 ist im TARIC seit dem 17.12.2015 gültig und aktuell in Kraft.
Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
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