Unterposition 848520durch Kunststoff- oder Kautschukablagerung
Gültig seit 01.01.2022
Die Zolltarifnummer 848520 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 8485 („Maschinen für die additive Fertigung“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 1,7%.
Einfuhr (Import)
Ausfuhr (Export)
| Maßnahme | Ursprung |
|---|---|
| Export authorization (Dual use) | Alle Drittländer |
| Export control | Russische Föderation |
| Export control | Weißrußland |
Häufige Fragen zu 848520
848520 bezeichnet „durch Kunststoff- oder Kautschukablagerung“, eine Einreihung innerhalb der Position 8485 („Maschinen für die additive Fertigung“) im Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1832/21.
Für 848520 ist die ergänzende Maßeinheit „Stück“ anzugeben.
848520 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 8485 („Maschinen für die additive Fertigung“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 848520 erfasst speziell „durch Kunststoff- oder Kautschukablagerung“.
Die Einreihung 848520 ist im TARIC seit dem 01.01.2022 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.