Position 8485Maschinen für die additive Fertigung
Gültig seit 01.01.2022
Die Zolltarifnummer 8485 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 84 („Kernreaktoren, Kessel, Maschinen, Apparate und Mechanische Geräte; Teile Davon“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“). Als Position bündelt 8485 insgesamt 5 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 2,7 %.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 8485
8485 bezeichnet „Maschinen für die additive Fertigung“ im Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
8485 umfasst 5 Untercodes, darunter „durch Metallablagerung“, „durch Kunststoff- oder Kautschukablagerung“ und „durch Gips-, Zement-, Keramik- oder Glasablagerung“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 2,7 %.
Die Einreihung 8485 ist im TARIC seit dem 01.01.2022 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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