KN-Code 84853010durch Gips-, Zement- oder Keramikablagerung
Gültig seit 01.01.2022
Die Zolltarifnummer 84853010 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 8485 („Maschinen für die additive Fertigung“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 0%.
Einfuhr (Import)
Ausfuhr (Export)
| Maßnahme | Ursprung |
|---|---|
| Export authorization (Dual use) | Alle Drittländer |
Häufige Fragen zu 84853010
84853010 bezeichnet „durch Gips-, Zement- oder Keramikablagerung“, eine Einreihung innerhalb der Position 8485 („Maschinen für die additive Fertigung“) im Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1832/21.
Für 84853010 ist die ergänzende Maßeinheit „Stück“ anzugeben.
84853010 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 848530 („durch Gips-, Zement-, Keramik- oder Glasablagerung“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 84853010 erfasst speziell „durch Gips-, Zement- oder Keramikablagerung“.
Die Einreihung 84853010 ist im TARIC seit dem 01.01.2022 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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