Zolltarifnummer 8501109956Gleichstrommotor - mit einer Drehzahl (ohne Last) von nicht mehr als 7 000 U/min, - mit einer Nennspannung von nicht mehr als 18 V, - mit einer Höchstleistung von 24 W, - für einen spezifizierten Temperaturbereich von -40 °C bis 160 °C, - auch mit einem Getriebeanschluss, - auch mit einer mechanischen Schnittstelle, - mit zwei elektrischen Anschlüssen, - mit einem maximalen Drehmoment von 100 Nm
Gültig seit 01.07.2017
Die Zolltarifnummer 8501109956 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 8501 („Elektromotoren und elektrische Generatoren, ausgenommen Stromerzeugungsaggregate“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
Einfuhr (Import)
Autonome Zollaussetzungen
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| ERGA OMNES | 0% |
Schiffe und Bohrplattformen
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 0% | |
| C990Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Ausfuhr (Export)
Für den Code 8501109956 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 8501109956
8501109956 bezeichnet „Gleichstrommotor - mit einer Drehzahl (ohne Last) von nicht mehr als 7 000 U/min, - mit einer Nennspannung von nicht mehr als 18 V, - mit einer Höchstleistung von 24 W, - für einen spezifizierten Temperaturbereich von -40 °C bis 160 °C, - auch mit einem Getriebeanschluss, - auch mit einer mechanischen Schnittstelle, - mit zwei elektrischen Anschlüssen, - mit einem maximalen Drehmoment von 100 Nm“, eine Einreihung innerhalb der Position 8501 („Elektromotoren und elektrische Generatoren, ausgenommen Stromerzeugungsaggregate“) im Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
Als „Autonome Zollaussetzung“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Aussetzung für Schiffe/Bohrplattformen“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2605/25 und Regulation 2658/87.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 8501109956 Nachweise wie Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 8501109956 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
8501109956 ist einer von 14 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 85011099 („Gleichstrommotoren“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 8501109956 erfasst speziell „Gleichstrommotor - mit einer Drehzahl (ohne Last) von nicht mehr als 7 000 U/min, - mit einer Nennspannung von nicht mehr als 18 V, - mit einer Höchstleistung von 24 W, - für einen spezifizierten Temperaturbereich von -40 °C bis 160 °C, - auch mit einem Getriebeanschluss, - auch mit einer mechanischen Schnittstelle, - mit zwei elektrischen Anschlüssen, - mit einem maximalen Drehmoment von 100 Nm“.
Die Einreihung 8501109956 ist im TARIC seit dem 01.07.2017 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.