Zolltarifnummer 8501109970Gleichstromschrittmotor mit -|Zwei-Phasen-Wicklung -|einer Nennspannung von 9|V oder mehr, jedoch nicht mehr als 16,0|V -|für einen spezifischen Temperaturbereich von mindestens -40|°C bis + 105|°C -|auch mit Anschlussritzel -|auch ohne Motorsteckkontakt
Gültig seit 01.07.2014
Die Zolltarifnummer 8501109970 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 8501 („Elektromotoren und elektrische Generatoren, ausgenommen Stromerzeugungsaggregate“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
Einfuhr (Import)
Autonome Zollaussetzungen
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| ERGA OMNES | 0% |
Schiffe und Bohrplattformen
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 0% | |
| C990Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Ausfuhr (Export)
Für den Code 8501109970 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 8501109970
8501109970 bezeichnet „Gleichstromschrittmotor mit - Zwei-Phasen-Wicklung - einer Nennspannung von 9 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 16,0 V - für einen spezifischen Temperaturbereich von mindestens -40 °C bis + 105 °C - auch mit Anschlussritzel - auch ohne Motorsteckkontakt“, eine Einreihung innerhalb der Position 8501 („Elektromotoren und elektrische Generatoren, ausgenommen Stromerzeugungsaggregate“) im Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
Als „Autonome Zollaussetzung“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Aussetzung für Schiffe/Bohrplattformen“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2605/25 und Regulation 2658/87.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 8501109970 Nachweise wie Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 8501109970 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
8501109970 ist einer von 14 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 85011099 („Gleichstrommotoren“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 8501109970 erfasst speziell „Gleichstromschrittmotor mit - Zwei-Phasen-Wicklung - einer Nennspannung von 9 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 16,0 V - für einen spezifischen Temperaturbereich von mindestens -40 °C bis + 105 °C - auch mit Anschlussritzel - auch ohne Motorsteckkontakt“.
Die Einreihung 8501109970 ist im TARIC seit dem 01.07.2014 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.