Zolltarifnummer 8501510025Elektrischer Permanentmagnet-Synchronmotor mit: -einer Ausgangsleistung von 550 W, -einem Rotor mit 8 Polen, die von Permanentmagneten erzeugt werden, hauptsächlich bestehend aus Neodym-Eisen-Bor (nach GB/T 13560), umschlossen von einer Polyethylenhülle, -einem Außendurchmesser am Motormagnet-Wellenende von 10,001 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 10,007 mm, -Anschlussklemmen in einem Radius von 32,5 mm, die in einem Winkel von 21,8° angeordnet sind, -einem Motorgehäuse aus ADC12- oder AC46000-Aluminiumlegierung mit Aluminium-Silizium-Kupfer-Zusammensetzung (gemäß der Norm JIS H5302 oder EN 1706) im Druckgussverfahren hergestellt, -einer gegenelektromotorischen Kraftkonstante (Ke) von 0,03306 Vsec/rad oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,03654 Vsec/rad -einer gegenelektromotorischen Kraft-Harmonischen der 5. Ordnungszahl von nicht mehr als 0,38 % (Grundschwingung) und der 7. Ordnungszahl von nicht mehr als 0,25 % (Grundschwingung), -einem Rastmoment von nicht mehr als 13 mNm, -einem Reibmoment bei Umgebungstemperatur von nicht mehr als 22 mNm, -einer maximalen Motorbetriebstemperatur von nicht mehr als 200 °C

Gültig seit 01.07.2025

Einordnung im Zolltarif
Zolltarifnummer 8501510025
Elektrischer Permanentmagnet-Synchronmotor mit: -einer Ausgangsleistung von 550 W, -einem Rotor mit 8 Polen, die von Permanentmagneten erzeugt werden, hauptsächlich bestehend aus Neodym-Eisen-Bor (nach GB/T 13560), umschlossen von einer Polyethylenhülle, -einem Außendurchmesser am Motormagnet-Wellenende von 10,001 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 10,007 mm, -Anschlussklemmen in einem Radius von 32,5 mm, die in einem Winkel von 21,8° angeordnet sind, -einem Motorgehäuse aus ADC12- oder AC46000-Aluminiumlegierung mit Aluminium-Silizium-Kupfer-Zusammensetzung (gemäß der Norm JIS H5302 oder EN 1706) im Druckgussverfahren hergestellt, -einer gegenelektromotorischen Kraftkonstante (Ke) von 0,03306 Vsec/rad oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,03654 Vsec/rad -einer gegenelektromotorischen Kraft-Harmonischen der 5. Ordnungszahl von nicht mehr als 0,38 % (Grundschwingung) und der 7. Ordnungszahl von nicht mehr als 0,25 % (Grundschwingung), -einem Rastmoment von nicht mehr als 13 mNm, -einem Reibmoment bei Umgebungstemperatur von nicht mehr als 22 mNm, -einer maximalen Motorbetriebstemperatur von nicht mehr als 200 °C

Einfuhr (Import)

Drittlandzoll (MFN)

2,7%

Ergänzende Maßeinheit

Autonome Zollaussetzungen

Land / AbkommenZollsatz
ERGA OMNES0%

Schiffe und Bohrplattformen

Land / AbkommenZollsatz
ERGA OMNES0%
C990Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)

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