Zolltarifnummer 8501510035Elektrischer Permanentmagnet-Synchronmotor mit: -einer Ausgangsleistung von 600 W, -einem Rotor mit 8 Polen, die von Permanentmagneten erzeugt werden, hauptsächlich bestehend aus Neodym-Eisen-Bor und Disprosium, umschlossen von einer Aluminiumhülle, -einem Außendurchmesser am Motormagnet-Wellenende von 10,001 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 10,007 mm, -Anschlussklemmen in einem Radius von 59,2 mm, die in einem Winkel von 30,0° angeordnet sind, -einem Gehäuse aus elektrolytisch verzinktem Stahl (nach JIS G3313 Grade SECE), hergestellt im Tiefzieh- und Stanzverfahren, -einem Durchmesser von 88,600 mm oder weniger, jedoch nicht weniger als 88,546 mm an der Motorsystem-Verbindungsschnittstelle, -einer gegenelektromotorischen Kraftkonstante (Ke) von 0,03277 Vsec/rad oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,03623 Vsec/rad, -einer gegenelektromotorischen Kraft-Harmonischen der 5. Ordnungszahl von nicht mehr als 0,35 % (Grundschwingung) und der 7. Ordnungszahl von nicht mehr als 0,30 % (Grundschwingung), -einem Rastmoment von nicht mehr als 12 mNm, -einem Reibmoment bei Umgebungstemperatur von nicht mehr als 23 mNm, -einer maximalen Motorbetriebstemperatur von nicht mehr als 200 °C
Gültig seit 01.07.2025
Die Zolltarifnummer 8501510035 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 8501 („Elektromotoren und elektrische Generatoren, ausgenommen Stromerzeugungsaggregate“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 2,7%.
Einfuhr (Import)
Autonome Zollaussetzungen
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| ERGA OMNES | 0% |
Schiffe und Bohrplattformen
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 0% | |
| C990Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Ausfuhr (Export)
Für den Code 8501510035 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 8501510035
8501510035 bezeichnet „Elektrischer Permanentmagnet-Synchronmotor mit: -einer Ausgangsleistung von 600 W, -einem Rotor mit 8 Polen, die von Permanentmagneten erzeugt werden, hauptsächlich bestehend aus Neodym-Eisen-Bor und Disprosium, umschlossen von einer Aluminiumhülle, -einem Außendurchmesser am Motormagnet-Wellenende von 10,001 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 10,007 mm, -Anschlussklemmen in einem Radius von 59,2 mm, die in einem Winkel von 30,0° angeordnet sind, -einem Gehäuse aus elektrolytisch verzinktem Stahl (nach JIS G3313 Grade SECE), hergestellt im Tiefzieh- und Stanzverfahren, -einem Durchmesser von 88,600 mm oder weniger, jedoch nicht weniger als 88,546 mm an der Motorsystem-Verbindungsschnittstelle, -einer gegenelektromotorischen Kraftkonstante (Ke) von 0,03277 Vsec/rad oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,03623 Vsec/rad, -einer gegenelektromotorischen Kraft-Harmonischen der 5. Ordnungszahl von nicht mehr als 0,35 % (Grundschwingung) und der 7. Ordnungszahl von nicht mehr als 0,30 % (Grundschwingung), -einem Rastmoment von nicht mehr als 12 mNm, -einem Reibmoment bei Umgebungstemperatur von nicht mehr als 23 mNm, -einer maximalen Motorbetriebstemperatur von nicht mehr als 200 °C“, eine Einreihung innerhalb der Position 8501 („Elektromotoren und elektrische Generatoren, ausgenommen Stromerzeugungsaggregate“) im Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Autonome Zollaussetzung“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Aussetzung für Schiffe/Bohrplattformen“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2522/24, Regulation 2605/25 und Regulation 2658/87.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 8501510035 Nachweise wie Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 8501510035 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
8501510035 ist einer von 9 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 850151 („mit einer Leistung von 750 W oder weniger“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 8501510035 erfasst speziell „Elektrischer Permanentmagnet-Synchronmotor mit: -einer Ausgangsleistung von 600 W, -einem Rotor mit 8 Polen, die von Permanentmagneten erzeugt werden, hauptsächlich bestehend aus Neodym-Eisen-Bor und Disprosium, umschlossen von einer Aluminiumhülle, -einem Außendurchmesser am Motormagnet-Wellenende von 10,001 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 10,007 mm, -Anschlussklemmen in einem Radius von 59,2 mm, die in einem Winkel von 30,0° angeordnet sind, -einem Gehäuse aus elektrolytisch verzinktem Stahl (nach JIS G3313 Grade SECE), hergestellt im Tiefzieh- und Stanzverfahren, -einem Durchmesser von 88,600 mm oder weniger, jedoch nicht weniger als 88,546 mm an der Motorsystem-Verbindungsschnittstelle, -einer gegenelektromotorischen Kraftkonstante (Ke) von 0,03277 Vsec/rad oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,03623 Vsec/rad, -einer gegenelektromotorischen Kraft-Harmonischen der 5. Ordnungszahl von nicht mehr als 0,35 % (Grundschwingung) und der 7. Ordnungszahl von nicht mehr als 0,30 % (Grundschwingung), -einem Rastmoment von nicht mehr als 12 mNm, -einem Reibmoment bei Umgebungstemperatur von nicht mehr als 23 mNm, -einer maximalen Motorbetriebstemperatur von nicht mehr als 200 °C“.
Die Einreihung 8501510035 ist im TARIC seit dem 01.07.2025 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.