Zolltarifnummer 8501620010für zivile Luftfahrzeuge
Gültig seit 01.01.2006
Die Zolltarifnummer 8501620010 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 8501 („Elektromotoren und elektrische Generatoren, ausgenommen Stromerzeugungsaggregate“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
Einfuhr (Import)
End-Use-Zollsätze
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 0% | |
| N990EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Ausfuhr (Export)
Für den Code 8501620010 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Ähnliche Zolltarifnummern zu 8501620010
8501620010 steht in Unterposition 850162 „mit einer Leistung von mehr als 75 kVA bis 375 kVA“. Auf derselben Ebene liegen 2 weitere Zolltarifnummern, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 8501620040 | Dreiphasen-Wechselstromgenerator mit: -einer Dauerleistung von 147 kVA oder mehr, jedoch nicht mehr als 222 kVA, -einem Dauerdrehmoment von 650 Nm oder mehr, jedoch nicht mehr als 900 Nm, -einer maximalen Arbeitsdrehzahl von 2700 Umdrehungen pro Minute (U/min), -einem flüssigkeitsgekühlten System, -einer Länge von 100 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 200 mm, -einer Breite von 550 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 650 mm, -einer Höhe von 550 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 650 mm, -einem Gewicht von nicht mehr als 150 kg |
| 8501620098 | andere |
Häufige Fragen zu 8501620010
8501620010 bezeichnet „für zivile Luftfahrzeuge“, eine Einreihung innerhalb der Position 8501 („Elektromotoren und elektrische Generatoren, ausgenommen Stromerzeugungsaggregate“) im Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
Als „Non preferential duty under end-use“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1549/06.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 8501620010 Nachweise wie EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) erforderlich sein.
Für 8501620010 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
8501620010 ist einer von 3 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 850162 („mit einer Leistung von mehr als 75 kVA bis 375 kVA“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der Beschaffenheit und der Zweckbestimmung der Ware; 8501620010 erfasst speziell „für zivile Luftfahrzeuge“.
Die Einreihung 8501620010 ist im TARIC seit dem 01.01.2006 gültig und aktuell in Kraft.
Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.