Zolltarifnummer 8501620098andere
Gültig seit 06.03.2013
Die Zolltarifnummer 8501620098 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 8501 („Elektromotoren und elektrische Generatoren, ausgenommen Stromerzeugungsaggregate“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 2,7%.
Einfuhr (Import)
Schiffe und Bohrplattformen
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 0% | |
| C990Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Ausfuhr (Export)
Für den Code 8501620098 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Ähnliche Zolltarifnummern zu 8501620098
8501620098 steht in Unterposition 850162 „mit einer Leistung von mehr als 75 kVA bis 375 kVA“. Auf derselben Ebene liegen 2 weitere Zolltarifnummern, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 8501620010 | für zivile Luftfahrzeuge |
| 8501620040 | Dreiphasen-Wechselstromgenerator mit: -einer Dauerleistung von 147 kVA oder mehr, jedoch nicht mehr als 222 kVA, -einem Dauerdrehmoment von 650 Nm oder mehr, jedoch nicht mehr als 900 Nm, -einer maximalen Arbeitsdrehzahl von 2700 Umdrehungen pro Minute (U/min), -einem flüssigkeitsgekühlten System, -einer Länge von 100 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 200 mm, -einer Breite von 550 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 650 mm, -einer Höhe von 550 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 650 mm, -einem Gewicht von nicht mehr als 150 kg |
Häufige Fragen zu 8501620098
8501620098 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 8501 („Elektromotoren und elektrische Generatoren, ausgenommen Stromerzeugungsaggregate“) im Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Aussetzung für Schiffe/Bohrplattformen“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 0927/12 und Regulation 2658/87.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 8501620098 Nachweise wie Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) erforderlich sein.
Für 8501620098 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
8501620098 ist einer von 3 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 850162 („mit einer Leistung von mehr als 75 kVA bis 375 kVA“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 8501620098 erfasst speziell „andere“.
Die Einreihung 8501620098 ist im TARIC seit dem 06.03.2013 gültig und aktuell in Kraft.
Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
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