Zolltarifnummer 8502310011Gewerbliche Windkraftanlagen mit einer Stromerzeugungskapazität – entweder in Onshore- oder Offshore-Anwendungen – von 1,00 Megawatt oder mehr, die in einen Windkraftturm aus Stahl und ein Maschinenhaus eingebaut sind, mit Rohrtürmen, auch konisch, auch zusammengesetzt, auch mit eingelassenen Turmfundamenten, auch mit Rotorblättern verbunden, die dazu bestimmt sind, das Maschinenhaus und die Rotorblätter zu tragen, und eine Höhe von mindestens 50 m, gemessen vom Fuß des Turms bis zum Boden des Maschinenhauses, aufweisen, wenn der Turm vollständig zusammengesetzt ist
Gültig seit 21.10.2020
Die Zolltarifnummer 8502310011 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 8502 („Stromerzeugungsaggregate und elektrische rotierende Umformer“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
Einfuhr (Import)
End-Use-Zollsätze
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 0% | |
| N990EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Sonderzölle
| Maßnahme | Herkunft | Zollsatz |
|---|---|---|
Ausfuhr (Export)
Für den Code 8502310011 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 8502310011
8502310011 bezeichnet „Gewerbliche Windkraftanlagen mit einer Stromerzeugungskapazität – entweder in Onshore- oder Offshore-Anwendungen – von 1,00 Megawatt oder mehr, die in einen Windkraftturm aus Stahl und ein Maschinenhaus eingebaut sind, mit Rohrtürmen, auch konisch, auch zusammengesetzt, auch mit eingelassenen Turmfundamenten, auch mit Rotorblättern verbunden, die dazu bestimmt sind, das Maschinenhaus und die Rotorblätter zu tragen, und eine Höhe von mindestens 50 m, gemessen vom Fuß des Turms bis zum Boden des Maschinenhauses, aufweisen, wenn der Turm vollständig zusammengesetzt ist“, eine Einreihung innerhalb der Position 8502 („Stromerzeugungsaggregate und elektrische rotierende Umformer“) im Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
Als „Non preferential duty under end-use“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Endgültiger Anti-Dumping-Zoll“ ist eine Maßnahme für China hinterlegt. Als „Anti-Dumping/Ausgleichszoll — Statistik“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Anti-Dumping/Ausgleichszoll — Kontrolle“ ist eine Maßnahme für Türkei hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1549/06, Regulation 2239/21, Regulation 1036/16 u. a.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 8502310011 Nachweise wie EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: China.
Für 8502310011 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
8502310011 ist einer von 4 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 850231 („windgetrieben“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der Beschaffenheit und der Zweckbestimmung der Ware; 8502310011 erfasst speziell „Gewerbliche Windkraftanlagen mit einer Stromerzeugungskapazität – entweder in Onshore- oder Offshore-Anwendungen – von 1,00 Megawatt oder mehr, die in einen Windkraftturm aus Stahl und ein Maschinenhaus eingebaut sind, mit Rohrtürmen, auch konisch, auch zusammengesetzt, auch mit eingelassenen Turmfundamenten, auch mit Rotorblättern verbunden, die dazu bestimmt sind, das Maschinenhaus und die Rotorblätter zu tragen, und eine Höhe von mindestens 50 m, gemessen vom Fuß des Turms bis zum Boden des Maschinenhauses, aufweisen, wenn der Turm vollständig zusammengesetzt ist“.
Die Einreihung 8502310011 ist im TARIC seit dem 21.10.2020 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.