Zolltarifnummer 8502310085Gewerbliche Windkraftanlagen mit einer Stromerzeugungskapazität – entweder in Onshore- oder Offshore-Anwendungen – von 1,00 Megawatt oder mehr, die in einen Windkraftturm aus Stahl und ein Maschinenhaus eingebaut sind, mit Rohrtürmen, auch konisch, auch zusammengesetzt, auch mit eingelassenen Turmfundamenten, auch mit Rotorblättern verbunden, die dazu bestimmt sind, das Maschinenhaus und die Rotorblätter zu tragen, und eine Höhe von mindestens 50 m, gemessen vom Fuß des Turms bis zum Boden des Maschinenhauses, aufweisen, wenn der Turm vollständig zusammengesetzt ist

Gültig seit 21.10.2020

Einordnung im Zolltarif
Zolltarifnummer 8502310085
Gewerbliche Windkraftanlagen mit einer Stromerzeugungskapazität – entweder in Onshore- oder Offshore-Anwendungen – von 1,00 Megawatt oder mehr, die in einen Windkraftturm aus Stahl und ein Maschinenhaus eingebaut sind, mit Rohrtürmen, auch konisch, auch zusammengesetzt, auch mit eingelassenen Turmfundamenten, auch mit Rotorblättern verbunden, die dazu bestimmt sind, das Maschinenhaus und die Rotorblätter zu tragen, und eine Höhe von mindestens 50 m, gemessen vom Fuß des Turms bis zum Boden des Maschinenhauses, aufweisen, wenn der Turm vollständig zusammengesetzt ist

Einfuhr (Import)

Drittlandzoll (MFN)

2,7%

Ergänzende Maßeinheit

Schiffe und Bohrplattformen

Land / AbkommenZollsatz
ERGA OMNES0%
C990Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)

Sonderzölle

MaßnahmeHerkunftZollsatz

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