Zolltarifnummer 8505111035Ware aus einer Neodym-Legierung in Form einer Scheibe, mit: -einem Durchmesser von nicht mehr als 90 mm, -auch in der Mitte gelocht, -Kupfer-, Nickel- und/oder Zinkschichten, dazu bestimmt, nach Magnetisierung zu Dauermagneten zu werden
Gültig seit 01.07.2024
Die Zolltarifnummer 8505111035 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 8505 („Elektromagnete; Dauermagnete und Waren, die dazu bestimmt sind, nach Magnetisierung Dauermagnete zu werden; Spannplatten, Spannfutter und ähnliche dauermagnetische oder elektromagnetische Aufspannvorrichtungen; elektromagnetische Kupplungen und Bremsen; elektromagnetische Hebeköpfe“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
Einfuhr (Import)
Autonome Zollaussetzungen
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| ERGA OMNES | 0% |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 8505111035 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 8505111035
8505111035 bezeichnet „Ware aus einer Neodym-Legierung in Form einer Scheibe, mit: -einem Durchmesser von nicht mehr als 90 mm, -auch in der Mitte gelocht, -Kupfer-, Nickel- und/oder Zinkschichten, dazu bestimmt, nach Magnetisierung zu Dauermagneten zu werden“, eine Einreihung innerhalb der Position 8505 („Elektromagnete; Dauermagnete und Waren, die dazu bestimmt sind, nach Magnetisierung Dauermagnete zu werden; Spannplatten, Spannfutter und ähnliche dauermagnetische oder elektromagnetische Aufspannvorrichtungen; elektromagnetische Kupplungen und Bremsen; elektromagnetische Hebeköpfe“) im Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
Als „Autonome Zollaussetzung“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2605/25.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 8505111035 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
8505111035 ist einer von 12 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 85051110 („Neodym, Praseodym, Dysprosium oder Samarium enthaltend“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 8505111035 erfasst speziell „Ware aus einer Neodym-Legierung in Form einer Scheibe, mit: -einem Durchmesser von nicht mehr als 90 mm, -auch in der Mitte gelocht, -Kupfer-, Nickel- und/oder Zinkschichten, dazu bestimmt, nach Magnetisierung zu Dauermagneten zu werden“.
Die Einreihung 8505111035 ist im TARIC seit dem 01.07.2024 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.