KN-Code 85051110Neodym, Praseodym, Dysprosium oder Samarium enthaltend

Gültig seit 01.01.2023

Zolltarifnummern

CodeBeschreibung
8505111010für bestimmte Luftfahrzeuge
8505111020Waren aus einer Neodym-Legierung in Form eines Rechtecks, Dreiecks, Quadrats oder Trapezes, -auch gewölbt, -auch mit abgerundeten Ecken oder schiefwinklig, -auch farblich gekennzeichnet, -auch mit einer Oberflächenbehandlung überzogen oder passiviert,  -auch bestehend aus miteinander verbundenen und elektrisch isolierten Segmenten mit: -einer Länge von 9 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 105 mm, -einer Breite von 5 mm oder mehr, höchstens jedoch 105 mm, -einer Stärke von 2 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 55 mm, -dazu bestimmt, nach Magnetisierung zu Dauermagneten zu werden
8505111023Stangen in Form von gewölbten Rechtecken, die eine Neodym enthaltende Legierung enthalten, mit: -einer Länge von 15 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 52 mm, -einer Breite von 5 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 42 mm, -auch mit einer Oberflächenbehandlung überzogen oder passiviert, dazu bestimmt, nach Magnetisierung zu Dauermagneten zu werden
8505111028Waren, die eine Neodym enthaltende Legierung enthalten, in Form von Ringen, Rohren, Hülsen oder Manschetten: -mit einem Außendurchmesser von nicht mehr als 45 mm, -mit einer Höhe von nicht mehr als 45 mm, -auch mit einer Oberflächenbehandlung überzogen oder passiviert, dazu bestimmt, nach Magnetisierung zu Dauermagneten zu werden
8505111030Dauermagnete aus einer Neodym-Legierung, entweder in Form eines Rechtecks, auch gewölbt, auch mit einer Oberflächenbehandlung überzogen oder passiviert, mit: -rechteckigem oder trapezförmigem Querschnitt, -einer Länge von nicht mehr als 140 mm, -einer Breite von nicht mehr als 90 mm und -einer Dicke von nicht mehr als 55 mm, oder in Form eines gewölbten Rechtecks mit: -einer Länge von nicht mehr als 75 mm, -einer Breite von nicht mehr als 40 mm, -einer Dicke von nicht mehr als 7 mm und -einem Krümmungsradius von mehr als 86 mm, jedoch nicht mehr als 241 mm,  -Nickel- und Kupferschichten oder in Form einer Scheibe mit: -einem Durchmesser von nicht mehr als 90 mm, -auch in der Mitte gelocht
8505111035Ware aus einer Neodym-Legierung in Form einer Scheibe, mit: -einem Durchmesser von nicht mehr als 90 mm, -auch in der Mitte gelocht, -Kupfer-, Nickel- und/oder Zinkschichten, dazu bestimmt, nach Magnetisierung zu Dauermagneten zu werden
8505111074Waren in Form von Flachstäben, gewölbten Stäben, Viertelmanschetten oder Trapezen, auch gewölbt, mit gerundeten Ecken oder schiefwinklig, aus Ferrit, Kobalt, Samarium oder anderen Seltenerdmetallen oder deren Legierungen, - auch mit Polymeren umgossen, - auch mit einer Oberflächenbehandlung überzogen oder passiviert, mit: - einer Länge von 5 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 60 mm, - einer Breite von 5 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 40 mm, - einer Dicke von 3 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 15 mm dazu bestimmt, nach Magnetisierung zu Dauermagneten zu werden
8505111075Eine Viertelmanschette, die dazu bestimmt ist, nach der Magnetisierung ein Dauermagnet zu werden, -|mindestens bestehend aus Neodym, Eisen und Bor, -|mit einer Breite von 9,1|mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 10,5|mm, -|mit einer Länge von 20|mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 30,1|mm, von der für Rotoren zur Herstellung von Kraftstoffpumpen verwendeten Art
8505111076Waren aus einer Neodym-Legierung oder Samarium-Legierung, - auch mit einer Oberflächenbehandlung überzogen oder passiviert, - auch mit einer Beschichtung aus Zink, - in Form von Rechtecken, mit: - einer Länge von 13,8 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als bis 45,2 mm, - einer Breite von 7,8 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 25,2 mm, - einer Höhe von 1,3 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 4,7 mm dazu bestimmt, nach Magnetisierung zu Dauermagneten zu werden
8505111077Waren aus einer Neodym-Legierung, in Form von gewölbten Rechtecken, auch mit einer Oberflächenbehandlung überzogen oder passiviert, mit: - einer Breite von 9,1 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 10,5 mm, - einer Länge von 20 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als bis 30,1 mm, dazu bestimmt, nach Magnetisierung zu Dauermagneten zu werden
8505111078Zwei Dauermagneten aus einer Praseodym-Neodym-Legierung in einer rechteckigen Stahlhalterung mit einer Gummiummantelung mit folgenden Außenabmessungen: -einer Länge von 200 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 205 mm, -einer Breite von 58 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 62 mm, -einer Höhe von 25 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 30 mm, mit einem mittig montierten Bolzen
8505111099andere

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