Zolltarifnummer 8505111075Eine Viertelmanschette, die dazu bestimmt ist, nach der Magnetisierung ein Dauermagnet zu werden, -|mindestens bestehend aus Neodym, Eisen und Bor, -|mit einer Breite von 9,1|mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 10,5|mm, -|mit einer Länge von 20|mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 30,1|mm, von der für Rotoren zur Herstellung von Kraftstoffpumpen verwendeten Art
Gültig seit 01.01.2023
Die Zolltarifnummer 8505111075 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 8505 („Elektromagnete; Dauermagnete und Waren, die dazu bestimmt sind, nach Magnetisierung Dauermagnete zu werden; Spannplatten, Spannfutter und ähnliche dauermagnetische oder elektromagnetische Aufspannvorrichtungen; elektromagnetische Kupplungen und Bremsen; elektromagnetische Hebeköpfe“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
Einfuhr (Import)
Schiffe und Bohrplattformen
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 0% | |
| C990Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Ausfuhr (Export)
Für den Code 8505111075 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 8505111075
8505111075 bezeichnet „Eine Viertelmanschette, die dazu bestimmt ist, nach der Magnetisierung ein Dauermagnet zu werden, - mindestens bestehend aus Neodym, Eisen und Bor, - mit einer Breite von 9,1 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 10,5 mm, - mit einer Länge von 20 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 30,1 mm, von der für Rotoren zur Herstellung von Kraftstoffpumpen verwendeten Art“, eine Einreihung innerhalb der Position 8505 („Elektromagnete; Dauermagnete und Waren, die dazu bestimmt sind, nach Magnetisierung Dauermagnete zu werden; Spannplatten, Spannfutter und ähnliche dauermagnetische oder elektromagnetische Aufspannvorrichtungen; elektromagnetische Kupplungen und Bremsen; elektromagnetische Hebeköpfe“) im Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
Als „Supplementary unit import“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Aussetzung für Schiffe/Bohrplattformen“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2278/21 und Regulation 2658/87.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 8505111075 Nachweise wie Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) erforderlich sein.
Für 8505111075 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
8505111075 ist einer von 12 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 85051110 („Neodym, Praseodym, Dysprosium oder Samarium enthaltend“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 8505111075 erfasst speziell „Eine Viertelmanschette, die dazu bestimmt ist, nach der Magnetisierung ein Dauermagnet zu werden, - mindestens bestehend aus Neodym, Eisen und Bor, - mit einer Breite von 9,1 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 10,5 mm, - mit einer Länge von 20 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 30,1 mm, von der für Rotoren zur Herstellung von Kraftstoffpumpen verwendeten Art“.
Die Einreihung 8505111075 ist im TARIC seit dem 01.01.2023 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.