Zolltarifnummer 8505111077Waren aus einer Neodym-Legierung, in Form von gewölbten Rechtecken, auch mit einer Oberflächenbehandlung überzogen oder passiviert, mit: - einer Breite von 9,1 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 10,5 mm, - einer Länge von 20 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als bis 30,1 mm, dazu bestimmt, nach Magnetisierung zu Dauermagneten zu werden
Gültig seit 01.07.2024
Die Zolltarifnummer 8505111077 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 8505 („Elektromagnete; Dauermagnete und Waren, die dazu bestimmt sind, nach Magnetisierung Dauermagnete zu werden; Spannplatten, Spannfutter und ähnliche dauermagnetische oder elektromagnetische Aufspannvorrichtungen; elektromagnetische Kupplungen und Bremsen; elektromagnetische Hebeköpfe“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
Einfuhr (Import)
Schiffe und Bohrplattformen
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 0% | |
| C990Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Ausfuhr (Export)
Für den Code 8505111077 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 8505111077
8505111077 bezeichnet „Waren aus einer Neodym-Legierung, in Form von gewölbten Rechtecken, auch mit einer Oberflächenbehandlung überzogen oder passiviert, mit: - einer Breite von 9,1 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 10,5 mm, - einer Länge von 20 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als bis 30,1 mm, dazu bestimmt, nach Magnetisierung zu Dauermagneten zu werden“, eine Einreihung innerhalb der Position 8505 („Elektromagnete; Dauermagnete und Waren, die dazu bestimmt sind, nach Magnetisierung Dauermagnete zu werden; Spannplatten, Spannfutter und ähnliche dauermagnetische oder elektromagnetische Aufspannvorrichtungen; elektromagnetische Kupplungen und Bremsen; elektromagnetische Hebeköpfe“) im Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
Als „Aussetzung für Schiffe/Bohrplattformen“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Zollkontingent (nicht-präferenziell)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Betroffenes Zollkontingent: 092556. Rechtsgrundlage: Regulation 2658/87 und Regulation 2614/25.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 8505111077 Nachweise wie Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 8505111077 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
8505111077 ist einer von 12 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 85051110 („Neodym, Praseodym, Dysprosium oder Samarium enthaltend“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 8505111077 erfasst speziell „Waren aus einer Neodym-Legierung, in Form von gewölbten Rechtecken, auch mit einer Oberflächenbehandlung überzogen oder passiviert, mit: - einer Breite von 9,1 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 10,5 mm, - einer Länge von 20 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als bis 30,1 mm, dazu bestimmt, nach Magnetisierung zu Dauermagneten zu werden“.
Die Einreihung 8505111077 ist im TARIC seit dem 01.07.2024 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.