Zolltarifnummer 8507600024Wiederaufladbare Lithium-Ionen-Batterie auf der Grundlage von Lithium-Eisenphosphat-Technologie mit -einer Sicherung, -"Cell-to-pack"-Design, -einer Länge von 985 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1 015 mm, -einer Breite von 1 050 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1 070 mm, -einer Höhe von 145 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 160 mm, -einem Gewicht von 220 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 250 kg, -einer Kapazität von 200 Ah oder mehr, -mit einer spezifischen Energiedichte von 130 Wh/kg oder mehr zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrzeugen der Unterposition 8702 40
Gültig seit 01.01.2024
Die Zolltarifnummer 8507600024 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 8507 („Elektrische Akkumulatoren, einschließlich Scheider (Separatoren) dafür, auch in quadratischer oder rechteckiger Form“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 2,7%.
Einfuhr (Import)
Aussetzung + End-Use
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 1,3% | |
| N990EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Schiffe und Bohrplattformen
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 0% | |
| C990Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Ausfuhr (Export)
Für den Code 8507600024 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 8507600024
8507600024 bezeichnet „Wiederaufladbare Lithium-Ionen-Batterie auf der Grundlage von Lithium-Eisenphosphat-Technologie mit -einer Sicherung, -"Cell-to-pack"-Design, -einer Länge von 985 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1 015 mm, -einer Breite von 1 050 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1 070 mm, -einer Höhe von 145 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 160 mm, -einem Gewicht von 220 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 250 kg, -einer Kapazität von 200 Ah oder mehr, -mit einer spezifischen Energiedichte von 130 Wh/kg oder mehr zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrzeugen der Unterposition 8702 40“, eine Einreihung innerhalb der Position 8507 („Elektrische Akkumulatoren, einschließlich Scheider (Separatoren) dafür, auch in quadratischer oder rechteckiger Form“) im Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Autonomous suspension under end-use“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Aussetzung für Schiffe/Bohrplattformen“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2364/23, Regulation 2605/25 und Regulation 2658/87.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 8507600024 Nachweise wie EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) und Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 8507600024 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
8507600024 ist einer von 16 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 850760 („Lithium-Ionen-Akkumulatoren“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der Beschaffenheit und der Zweckbestimmung der Ware; 8507600024 erfasst speziell „Wiederaufladbare Lithium-Ionen-Batterie auf der Grundlage von Lithium-Eisenphosphat-Technologie mit -einer Sicherung, -"Cell-to-pack"-Design, -einer Länge von 985 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1 015 mm, -einer Breite von 1 050 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1 070 mm, -einer Höhe von 145 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 160 mm, -einem Gewicht von 220 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 250 kg, -einer Kapazität von 200 Ah oder mehr, -mit einer spezifischen Energiedichte von 130 Wh/kg oder mehr zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrzeugen der Unterposition 8702 40“.
Die Einreihung 8507600024 ist im TARIC seit dem 01.01.2024 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.