Position 8508Staubsauger
Gültig seit 01.01.2007
Die Zolltarifnummer 8508 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 85 („Elektrische Maschinen, Apparate, Geräte und Andere Elektrotechnische Waren, Teile Davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Bild- und Tonaufzeichnungs- oder -wiedergabegeräte, für das Fernsehen, Teile und Zubehör für Diese Geräte“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“). Als Position bündelt 8508 insgesamt 4 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 1,7 % und 2,2 %.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 8508
8508 bezeichnet „Staubsauger“ im Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
8508 umfasst 4 Untercodes, darunter „mit einer Leistung von 1 500 W oder weniger und einem Fassungsvermögen des Staubbehälters von 20 l oder weniger“, „andere“ und „andere Staubsauger“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 1,7 % und 2,2 %.
Die Einreihung 8508 ist im TARIC seit dem 01.01.2007 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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