Zolltarifnummer 8511800030Zündmodul: -aus Kunststoffen und Nichteisenmetallen, -mit in Epoxidharz gegossenen elektrischen Komponenten, -zur Erzeugung der Zündenergie und zur elektronischen Steuerung des Zündzeitpunkts, -zum Anschließen von Zündkerze und Leistungsschalter -zur Verwendung bei der Herstellung von Zweitaktmotoren
Gültig seit 01.07.2024
Die Zolltarifnummer 8511800030 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 8511 („Elektrische Zündapparate, Zündvorrichtungen und Anlasser, für Verbrennungsmotoren mit Fremd- oder Selbstzündung (z. B. Magnetzünder, Lichtmagnetzünder, Zündspulen, Zündkerzen und Glühkerzen); mit den vorstehend genannten Motoren verwendete Lichtmaschinen (z. B. Gleich- und Wechselstrommaschinen) und Lade- oder Rückstromschalter“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 3,2%.
Einfuhr (Import)
Aussetzung + End-Use
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 0% | |
| N990EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Ausfuhr (Export)
Für den Code 8511800030 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 8511800030
8511800030 bezeichnet „Zündmodul: -aus Kunststoffen und Nichteisenmetallen, -mit in Epoxidharz gegossenen elektrischen Komponenten, -zur Erzeugung der Zündenergie und zur elektronischen Steuerung des Zündzeitpunkts, -zum Anschließen von Zündkerze und Leistungsschalter -zur Verwendung bei der Herstellung von Zweitaktmotoren“, eine Einreihung innerhalb der Position 8511 („Elektrische Zündapparate, Zündvorrichtungen und Anlasser, für Verbrennungsmotoren mit Fremd- oder Selbstzündung (z. B. Magnetzünder, Lichtmagnetzünder, Zündspulen, Zündkerzen und Glühkerzen); mit den vorstehend genannten Motoren verwendete Lichtmaschinen (z. B. Gleich- und Wechselstrommaschinen) und Lade- oder Rückstromschalter“) im Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Autonomous suspension under end-use“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2364/23 und Regulation 2605/25.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 8511800030 Nachweise wie EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 8511800030 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
8511800030 ist einer von 3 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 851180 („andere Apparate und Vorrichtungen“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der Beschaffenheit und der Zweckbestimmung der Ware; 8511800030 erfasst speziell „Zündmodul: -aus Kunststoffen und Nichteisenmetallen, -mit in Epoxidharz gegossenen elektrischen Komponenten, -zur Erzeugung der Zündenergie und zur elektronischen Steuerung des Zündzeitpunkts, -zum Anschließen von Zündkerze und Leistungsschalter -zur Verwendung bei der Herstellung von Zweitaktmotoren“.
Die Einreihung 8511800030 ist im TARIC seit dem 01.07.2024 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.