Zolltarifnummer 8512200035Unterbaugruppe Rückstrahler und Bauteile für Fahrzeugrücklichter: -mit zwei oder drei PCBA mit Anschlusssteckdose und LED, -mit zentralem Steuermodul (CCE), das über Kabelbaum verbunden ist, -mit einem Hauptreflektor, einem Unterreflektor und einer inneren Kunststoff-Linse, die das Licht streut, -mit einer Tiefe von 119 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 146 mm, -mit einer Breite von 142 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 490 mm, -mit einer Höhe von 93 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 100 mm, -mit einem Gewicht von 414 g oder mehr, jedoch nicht mehr als 578 g, -mit Lichtleiter
Gültig seit 01.01.2026
Die Zolltarifnummer 8512200035 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 8512 („Elektrische Beleuchtungs- und Signalgeräte (ausgenommen Waren der Position 8539), Scheibenwischer, Scheibenentfroster und Vorrichtungen gegen das Beschlagen der Fensterscheiben, von der für Kraftfahrzeuge oder Fahrräder verwendeten Art“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
Einfuhr (Import)
Autonome Zollaussetzungen
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| ERGA OMNES | 0% |
Schiffe und Bohrplattformen
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 0% | |
| C990Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Ausfuhr (Export)
Für den Code 8512200035 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 8512200035
8512200035 bezeichnet „Unterbaugruppe Rückstrahler und Bauteile für Fahrzeugrücklichter: -mit zwei oder drei PCBA mit Anschlusssteckdose und LED, -mit zentralem Steuermodul (CCE), das über Kabelbaum verbunden ist, -mit einem Hauptreflektor, einem Unterreflektor und einer inneren Kunststoff-Linse, die das Licht streut, -mit einer Tiefe von 119 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 146 mm, -mit einer Breite von 142 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 490 mm, -mit einer Höhe von 93 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 100 mm, -mit einem Gewicht von 414 g oder mehr, jedoch nicht mehr als 578 g, -mit Lichtleiter“, eine Einreihung innerhalb der Position 8512 („Elektrische Beleuchtungs- und Signalgeräte (ausgenommen Waren der Position 8539), Scheibenwischer, Scheibenentfroster und Vorrichtungen gegen das Beschlagen der Fensterscheiben, von der für Kraftfahrzeuge oder Fahrräder verwendeten Art“) im Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
Als „Autonome Zollaussetzung“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Aussetzung für Schiffe/Bohrplattformen“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2605/25 und Regulation 2658/87.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 8512200035 Nachweise wie Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 8512200035 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
8512200035 ist einer von 6 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 851220 („andere Beleuchtungs- und Sichtsignalgeräte“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 8512200035 erfasst speziell „Unterbaugruppe Rückstrahler und Bauteile für Fahrzeugrücklichter: -mit zwei oder drei PCBA mit Anschlusssteckdose und LED, -mit zentralem Steuermodul (CCE), das über Kabelbaum verbunden ist, -mit einem Hauptreflektor, einem Unterreflektor und einer inneren Kunststoff-Linse, die das Licht streut, -mit einer Tiefe von 119 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 146 mm, -mit einer Breite von 142 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 490 mm, -mit einer Höhe von 93 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 100 mm, -mit einem Gewicht von 414 g oder mehr, jedoch nicht mehr als 578 g, -mit Lichtleiter“.
Die Einreihung 8512200035 ist im TARIC seit dem 01.01.2026 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.