Zolltarifnummer 8512200060Informationsanzeige mit -mindestens Uhrzeit, Datum und Status der Sicherheitseinrichtungen eines Fahrzeugs oder -Sicherheitshinweisen zum Einhalten der Fahrspur, zum toten Winkel, zum Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug, zur gefahrenen Geschwindigkeit und zum Tempolimit, mit einer Betriebsspannung von 12 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 14,4 V, von der bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87 verwendeten Art
Gültig seit 01.01.2022
Die Zolltarifnummer 8512200060 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 8512 („Elektrische Beleuchtungs- und Signalgeräte (ausgenommen Waren der Position 8539), Scheibenwischer, Scheibenentfroster und Vorrichtungen gegen das Beschlagen der Fensterscheiben, von der für Kraftfahrzeuge oder Fahrräder verwendeten Art“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
Einfuhr (Import)
Autonome Zollaussetzungen
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| ERGA OMNES | 0% |
Schiffe und Bohrplattformen
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 0% | |
| C990Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Ausfuhr (Export)
Für den Code 8512200060 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 8512200060
8512200060 bezeichnet „Informationsanzeige mit -mindestens Uhrzeit, Datum und Status der Sicherheitseinrichtungen eines Fahrzeugs oder -Sicherheitshinweisen zum Einhalten der Fahrspur, zum toten Winkel, zum Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug, zur gefahrenen Geschwindigkeit und zum Tempolimit, mit einer Betriebsspannung von 12 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 14,4 V, von der bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87 verwendeten Art“, eine Einreihung innerhalb der Position 8512 („Elektrische Beleuchtungs- und Signalgeräte (ausgenommen Waren der Position 8539), Scheibenwischer, Scheibenentfroster und Vorrichtungen gegen das Beschlagen der Fensterscheiben, von der für Kraftfahrzeuge oder Fahrräder verwendeten Art“) im Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
Als „Supplementary unit import“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Autonome Zollaussetzung“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Aussetzung für Schiffe/Bohrplattformen“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2278/21, Regulation 2605/25 und Regulation 2658/87.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 8512200060 Nachweise wie Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 8512200060 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
8512200060 ist einer von 6 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 851220 („andere Beleuchtungs- und Sichtsignalgeräte“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 8512200060 erfasst speziell „Informationsanzeige mit -mindestens Uhrzeit, Datum und Status der Sicherheitseinrichtungen eines Fahrzeugs oder -Sicherheitshinweisen zum Einhalten der Fahrspur, zum toten Winkel, zum Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug, zur gefahrenen Geschwindigkeit und zum Tempolimit, mit einer Betriebsspannung von 12 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 14,4 V, von der bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87 verwendeten Art“.
Die Einreihung 8512200060 ist im TARIC seit dem 01.01.2022 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.