Zolltarifnummer 8512200070Elektrisches Bauteil mit integriertem Lichtleiter mit LED, für Fahrzeuge, mit: -zwei parallelen Rippen im vorderen Bereich mit einem Abstand von 1,4 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1,8 mm, -vier Löchern mit einer Abmessung von 7,3 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 7,9 mm in der kurzen Richtung des Leiters und -einem 3-poligen Anschluss, zur Verwendung bei der Herstellung von Kraftfahrzeugteilen
Gültig seit 01.01.2023
Die Zolltarifnummer 8512200070 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 8512 („Elektrische Beleuchtungs- und Signalgeräte (ausgenommen Waren der Position 8539), Scheibenwischer, Scheibenentfroster und Vorrichtungen gegen das Beschlagen der Fensterscheiben, von der für Kraftfahrzeuge oder Fahrräder verwendeten Art“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
Einfuhr (Import)
Aussetzung + End-Use
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 0% | |
| N990EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Ausfuhr (Export)
Für den Code 8512200070 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 8512200070
8512200070 bezeichnet „Elektrisches Bauteil mit integriertem Lichtleiter mit LED, für Fahrzeuge, mit: -zwei parallelen Rippen im vorderen Bereich mit einem Abstand von 1,4 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1,8 mm, -vier Löchern mit einer Abmessung von 7,3 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 7,9 mm in der kurzen Richtung des Leiters und -einem 3-poligen Anschluss, zur Verwendung bei der Herstellung von Kraftfahrzeugteilen“, eine Einreihung innerhalb der Position 8512 („Elektrische Beleuchtungs- und Signalgeräte (ausgenommen Waren der Position 8539), Scheibenwischer, Scheibenentfroster und Vorrichtungen gegen das Beschlagen der Fensterscheiben, von der für Kraftfahrzeuge oder Fahrräder verwendeten Art“) im Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
Als „Autonomous suspension under end-use“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2605/25.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 8512200070 Nachweise wie EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 8512200070 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
8512200070 ist einer von 6 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 851220 („andere Beleuchtungs- und Sichtsignalgeräte“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der Beschaffenheit und der Zweckbestimmung der Ware; 8512200070 erfasst speziell „Elektrisches Bauteil mit integriertem Lichtleiter mit LED, für Fahrzeuge, mit: -zwei parallelen Rippen im vorderen Bereich mit einem Abstand von 1,4 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1,8 mm, -vier Löchern mit einer Abmessung von 7,3 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 7,9 mm in der kurzen Richtung des Leiters und -einem 3-poligen Anschluss, zur Verwendung bei der Herstellung von Kraftfahrzeugteilen“.
Die Einreihung 8512200070 ist im TARIC seit dem 01.01.2023 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.