Zolltarifnummer 8512200080Griffbeleuchtung mit integrierter LED, für Kraftfahrzeuge, mit: -einem Abstand zwischen integrierter Federklammer und Oberfläche von 0,85 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1,85 mm, -einer Länge des Gehäuses zu zwei vorderen vertikalen Rippen von 26,45 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 26,75 mm und -vier horizontalen Rippen, bei denen der Abstand auf der unteren Fläche über dem Bodenradius zwischen den beiden 18,5 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 18,7 mm beträgt, zur Verwendung bei der Herstellung von Kraftfahrzeugteilen
Gültig seit 01.01.2023
Die Zolltarifnummer 8512200080 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 8512 („Elektrische Beleuchtungs- und Signalgeräte (ausgenommen Waren der Position 8539), Scheibenwischer, Scheibenentfroster und Vorrichtungen gegen das Beschlagen der Fensterscheiben, von der für Kraftfahrzeuge oder Fahrräder verwendeten Art“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
Einfuhr (Import)
Aussetzung + End-Use
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 0% | |
| N990EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Ausfuhr (Export)
Für den Code 8512200080 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 8512200080
8512200080 bezeichnet „Griffbeleuchtung mit integrierter LED, für Kraftfahrzeuge, mit: -einem Abstand zwischen integrierter Federklammer und Oberfläche von 0,85 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1,85 mm, -einer Länge des Gehäuses zu zwei vorderen vertikalen Rippen von 26,45 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 26,75 mm und -vier horizontalen Rippen, bei denen der Abstand auf der unteren Fläche über dem Bodenradius zwischen den beiden 18,5 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 18,7 mm beträgt, zur Verwendung bei der Herstellung von Kraftfahrzeugteilen“, eine Einreihung innerhalb der Position 8512 („Elektrische Beleuchtungs- und Signalgeräte (ausgenommen Waren der Position 8539), Scheibenwischer, Scheibenentfroster und Vorrichtungen gegen das Beschlagen der Fensterscheiben, von der für Kraftfahrzeuge oder Fahrräder verwendeten Art“) im Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
Als „Autonomous suspension under end-use“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2605/25.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 8512200080 Nachweise wie EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 8512200080 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
8512200080 ist einer von 6 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 851220 („andere Beleuchtungs- und Sichtsignalgeräte“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der Beschaffenheit und der Zweckbestimmung der Ware; 8512200080 erfasst speziell „Griffbeleuchtung mit integrierter LED, für Kraftfahrzeuge, mit: -einem Abstand zwischen integrierter Federklammer und Oberfläche von 0,85 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1,85 mm, -einer Länge des Gehäuses zu zwei vorderen vertikalen Rippen von 26,45 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 26,75 mm und -vier horizontalen Rippen, bei denen der Abstand auf der unteren Fläche über dem Bodenradius zwischen den beiden 18,5 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 18,7 mm beträgt, zur Verwendung bei der Herstellung von Kraftfahrzeugteilen“.
Die Einreihung 8512200080 ist im TARIC seit dem 01.01.2023 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.