Unterposition 851230Hörsignalgeräte
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 851230 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 8512 („Elektrische Beleuchtungs- und Signalgeräte (ausgenommen Waren der Position 8539), Scheibenwischer, Scheibenentfroster und Vorrichtungen gegen das Beschlagen der Fensterscheiben, von der für Kraftfahrzeuge oder Fahrräder verwendeten Art“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“). Als Unterposition bündelt 851230 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 2,2 % und 2,2 %.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 851230
851230 bezeichnet „Hörsignalgeräte“, eine Einreihung innerhalb der Position 8512 („Elektrische Beleuchtungs- und Signalgeräte (ausgenommen Waren der Position 8539), Scheibenwischer, Scheibenentfroster und Vorrichtungen gegen das Beschlagen der Fensterscheiben, von der für Kraftfahrzeuge oder Fahrräder verwendeten Art“) im Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
851230 umfasst 2 Untercodes, darunter „Diebstahlalarmanlagen von der für Kraftfahrzeuge verwendeten Art“ und „andere“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 2,2 % und 2,2 %.
Die Einreihung 851230 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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