Zolltarifnummer 8522900010Baugruppen und Teile von Baugruppen, die aus zwei oder mehr miteinander verbundenen Einzelteilen bestehen, für Geräte der Unterposition 8519 81, für zivile Luftfahrzeuge
Gültig seit 01.01.2020
Die Zolltarifnummer 8522900010 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 8522 („Teile und Zubehör, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Geräte der Positionen 8519 oder 8521 bestimmt“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
Einfuhr (Import)
Für den Code 8522900010 gelten derzeit keine Einfuhrmaßnahmen.
Ausfuhr (Export)
Für den Code 8522900010 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 8522900010
8522900010 bezeichnet „Baugruppen und Teile von Baugruppen, die aus zwei oder mehr miteinander verbundenen Einzelteilen bestehen, für Geräte der Unterposition 8519 81, für zivile Luftfahrzeuge“, eine Einreihung innerhalb der Position 8522 („Teile und Zubehör, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Geräte der Positionen 8519 oder 8521 bestimmt“) im Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
Für 8522900010 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
8522900010 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 852290 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 8522900010 erfasst speziell „Baugruppen und Teile von Baugruppen, die aus zwei oder mehr miteinander verbundenen Einzelteilen bestehen, für Geräte der Unterposition 8519 81, für zivile Luftfahrzeuge“.
Die Einreihung 8522900010 ist im TARIC seit dem 01.01.2020 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.