Position 8527Rundfunkempfangsgeräte, auch in einem gemeinsamen Gehäuse mit einem Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegerät oder einer Uhr kombiniert
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 8527 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 85 („Elektrische Maschinen, Apparate, Geräte und Andere Elektrotechnische Waren, Teile Davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Bild- und Tonaufzeichnungs- oder -wiedergabegeräte, für das Fernsehen, Teile und Zubehör für Diese Geräte“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“). Als Position bündelt 8527 insgesamt 8 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 14 %.
Unterpositionen
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 852712 | Radiokassettengeräte im Taschenformat |
| 852713 | andere Geräte, kombiniert mit Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräten |
| 852719 | andere |
| 852721 | kombiniert mit Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräten |
| 852729 | andere |
| 852791 | kombiniert mit Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräten |
| 852792 | nicht mit Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräten, jedoch mit Uhr kombiniert |
| 852799 | andere |
Häufige Fragen zu 8527
8527 bezeichnet „Rundfunkempfangsgeräte, auch in einem gemeinsamen Gehäuse mit einem Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegerät oder einer Uhr kombiniert“ im Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
8527 umfasst 8 Untercodes, darunter „Radiokassettengeräte im Taschenformat“, „andere Geräte, kombiniert mit Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräten“ und „andere“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 14 %.
Die Einreihung 8527 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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