Position 8527Rundfunkempfangsgeräte, auch in einem gemeinsamen Gehäuse mit einem Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegerät oder einer Uhr kombiniert

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif

Die Zolltarifnummer 8527 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 85 („Elektrische Maschinen, Apparate, Geräte und Andere Elektrotechnische Waren, Teile Davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Bild- und Tonaufzeichnungs- oder -wiedergabegeräte, für das Fernsehen, Teile und Zubehör für Diese Geräte“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“). Als Position bündelt 8527 insgesamt 8 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 14 %.

Unterpositionen

CodeBeschreibung
852712Radiokassettengeräte im Taschenformat
852713andere Geräte, kombiniert mit Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräten
852719andere
852721kombiniert mit Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräten
852729andere
852791kombiniert mit Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräten
852792nicht mit Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräten, jedoch mit Uhr kombiniert
852799andere

Häufige Fragen zu 8527

Disclaimer

Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

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