Unterposition 852721kombiniert mit Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräten
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 852721 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 8527 („Rundfunkempfangsgeräte, auch in einem gemeinsamen Gehäuse mit einem Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegerät oder einer Uhr kombiniert“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“). Als Unterposition bündelt 852721 insgesamt 4 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 14 %.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 852721
852721 bezeichnet „kombiniert mit Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräten“, eine Einreihung innerhalb der Position 8527 („Rundfunkempfangsgeräte, auch in einem gemeinsamen Gehäuse mit einem Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegerät oder einer Uhr kombiniert“) im Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
852721 umfasst 4 Untercodes, darunter „Geräte, die digitale Radio-Daten-System-Signale (RDS) empfangen und decodieren können“, „mit Laserabnehmersystem“ und „Kassettengeräte mit analogem und digitalem Abnehmersystem“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 14 %.
Die Einreihung 852721 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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