Position 8549Abfälle oder Schrott von elektrischen und elektronischen Geräten
Gültig seit 01.01.2022
Die Zolltarifnummer 8549 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 85 („Elektrische Maschinen, Apparate, Geräte und Andere Elektrotechnische Waren, Teile Davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Bild- und Tonaufzeichnungs- oder -wiedergabegeräte, für das Fernsehen, Teile und Zubehör für Diese Geräte“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“). Als Position bündelt 8549 insgesamt 11 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 4,7 %.
Unterpositionen
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 854911 | Abfälle und Schrott von Blei-Akkumulatoren; ausgebrauchte Blei-Akkumulatoren |
| 854912 | andere, Blei, Cadmium oder Quecksilber enthaltend |
| 854913 | nach chemischem Typ sortiert, kein Blei, Cadmium oder Quecksilber enthaltend |
| 854914 | unsortiert, kein Blei, Cadmium oder Quecksilber enthaltend |
| 854919 | andere |
| 854921 | elektrische Primärelemente, Primärbatterien und Akkumulatoren, Quecksilberschalter, Glas aus Kathodenstrahlröhren oder sonstiges beschichtetes Glas oder elektrische oder elektronische Bauteile enthaltend, Cadmium, Quecksilber, Blei oder polychlorierte Biphenyle (PCB) enthaltend |
| 854929 | andere |
| 854931 | elektrische Primärelemente, Primärbatterien und Akkumulatoren, Quecksilberschalter, Glas aus Kathodenstrahlröhren oder sonstiges beschichtetes Glas oder elektrische oder elektronische Bauteile enthaltend, Cadmium, Quecksilber, Blei oder polychlorierte Biphenyle (PCB) enthaltend |
| 854939 | andere |
| 854991 | elektrische Primärelemente, Primärbatterien und Akkumulatoren, Quecksilberschalter, Glas aus Kathodenstrahlröhren oder sonstiges beschichtetes Glas oder elektrische oder elektronische Bauteile enthaltend, Cadmium, Quecksilber, Blei oder polychlorierte Biphenyle (PCB) enthaltend |
| 854999 | andere |
Häufige Fragen zu 8549
8549 bezeichnet „Abfälle oder Schrott von elektrischen und elektronischen Geräten“ im Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
8549 umfasst 11 Untercodes, darunter „Abfälle und Schrott von Blei-Akkumulatoren; ausgebrauchte Blei-Akkumulatoren“, „andere, Blei, Cadmium oder Quecksilber enthaltend“ und „nach chemischem Typ sortiert, kein Blei, Cadmium oder Quecksilber enthaltend“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 4,7 %.
Die Einreihung 8549 ist im TARIC seit dem 01.01.2022 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.