Unterposition 854931elektrische Primärelemente, Primärbatterien und Akkumulatoren, Quecksilberschalter, Glas aus Kathodenstrahlröhren oder sonstiges beschichtetes Glas oder elektrische oder elektronische Bauteile enthaltend, Cadmium, Quecksilber, Blei oder polychlorierte Biphenyle (PCB) enthaltend
Gültig seit 01.01.2022
Die Zolltarifnummer 854931 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 8549 („Abfälle oder Schrott von elektrischen und elektronischen Geräten“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 0%.
Einfuhr (Import)
Einfuhrkontrollen
Einfuhrkontrolle — Abfall
Herkunft: ERGA OMNES
Die in Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 aufgeführten Abfälle unterliegen dem Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung.
Die in Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 aufgeführten Abfälle unterliegen den allgemeinen Informationspflichten nach Artikel 18 derselben Verordnung, sofern die verbrachte Abfallmenge mehr als 20 kg beträgt.
Wenn die in Anhang III aufgeführten Abfälle (grüne Liste) bestimmte gefährliche Eigenschaften aufweisen, werden die einschlägigen Bestimmungen so angewandt, als wären diese Abfälle in Anhang IV (gelbe Liste) aufgeführt (siehe Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006).
Abfälle, die ausdrücklich zur Laboranalyse bestimmt sind (Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006), um ihre physikalischen oder chemischen Eigenschaften zu prüfen oder ihre Eignung für Verwertungs- oder Beseitigungsverfahren zu ermitteln, unterliegt nicht dem Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung. Stattdessen sind die Verfahrensvorschriften der allgemeinen Informationspflichten anzuwenden (Artikel 18 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006). Die von der Ausnahmeregelung gedeckte Abfallmenge der ausdrücklich zur Laboranalyse bestimmten Abfälle bemisst sich nach der Mindestmenge, die zur ordnungsgemäßen Durchführung der Analyse in jedem Einzelfall notwendig ist, und darf 25 kg nicht übersteigen.
Ausfuhr (Export)
| Maßnahme | Ursprung |
|---|---|
| Export control - Waste | Alle Drittländer |
Häufige Fragen zu 854931
854931 bezeichnet „elektrische Primärelemente, Primärbatterien und Akkumulatoren, Quecksilberschalter, Glas aus Kathodenstrahlröhren oder sonstiges beschichtetes Glas oder elektrische oder elektronische Bauteile enthaltend, Cadmium, Quecksilber, Blei oder polychlorierte Biphenyle (PCB) enthaltend“, eine Einreihung innerhalb der Position 8549 („Abfälle oder Schrott von elektrischen und elektronischen Geräten“) im Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1832/21 und Regulation 1013/06.
Für 854931 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.
Für 854931 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
854931 ist einer von 6 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 8549 („Abfälle oder Schrott von elektrischen und elektronischen Geräten“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 854931 erfasst speziell „elektrische Primärelemente, Primärbatterien und Akkumulatoren, Quecksilberschalter, Glas aus Kathodenstrahlröhren oder sonstiges beschichtetes Glas oder elektrische oder elektronische Bauteile enthaltend, Cadmium, Quecksilber, Blei oder polychlorierte Biphenyle (PCB) enthaltend“.
Die Einreihung 854931 ist im TARIC seit dem 01.01.2022 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.