Position 8601Elektrische Lokomotiven mit Stromspeisung aus dem Stromnetz oder aus Akkumulatoren
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 8601 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 86 („Schienenfahrzeuge und Ortsfestes Gleismaterial, Teile Davon; Mechanische (Auch Elektromechanische) Signalgeräte für Verkehrswege“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVII („Beförderungsmittel“). Als Position bündelt 8601 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 8601
8601 bezeichnet „Elektrische Lokomotiven mit Stromspeisung aus dem Stromnetz oder aus Akkumulatoren“ im Abschnitt XVII („Beförderungsmittel“).
8601 umfasst 2 Untercodes, darunter „mit Stromspeisung aus dem Stromnetz“ und „mit Stromspeisung aus Akkumulatoren“.
Die Einreihung 8601 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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