Kapitel 86SCHIENENFAHRZEUGE UND ORTSFESTES GLEISMATERIAL, TEILE DAVON; MECHANISCHE (AUCH ELEKTROMECHANISCHE) SIGNALGERÄTE FÜR VERKEHRSWEGE
Gültig seit 31.12.1971
SCHIENENFAHRZEUGE UND ORTSFESTES GLEISMATERIAL, TEILE DAVON; MECHANISCHE (AUCH ELEKTROMECHANISCHE) SIGNALGERÄTE FÜR VERKEHRSWEGE
Die Zolltarifnummer 86 ist im EU-Zolltarif als Kapitel eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVII („Beförderungsmittel“). Als Kapitel bündelt 86 insgesamt 9 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 1,7 % und 3,7 %.
Positionen
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 8601 | Elektrische Lokomotiven mit Stromspeisung aus dem Stromnetz oder aus Akkumulatoren |
| 8602 | Andere Lokomotiven; Lokomotivtender |
| 8603 | Triebwagen und Schienenbusse, ausgenommen solche der Position|8604 |
| 8604 | Schienenfahrzeuge zur Gleisunterhaltung und andere Bahndienstfahrzeuge, auch selbstfahrend (z.|B. Gerätewagen, Kranwagen, Wagen mit Gleisstopfmaschinen, Gleiskorrekturwagen, Messwagen und Draisinen) |
| 8605 | Personenwagen, Gepäckwagen, Postwagen und andere schienengebundene Spezialwagen (ausgenommen Wagen der Position|8604) |
| 8606 | Schienengebundene Güterwagen |
| 8607 | Teile von Schienenfahrzeugen |
| 8608 | Ortsfestes Gleismaterial; mechanische (auch elektromechanische) Signal-, Sicherungs-, Überwachungs- oder Steuergeräte für Schienenwege oder dergleichen, Straßen, Binnenwasserstraßen, Parkplätze oder Parkhäuser, Hafenanlagen oder Flughäfen; Teile davon |
| 8609 | Warenbehälter (Container), einschließlich solcher für Flüssigkeiten oder Gase, ihrer Beschaffenheit nach für eine oder mehrere Beförderungsarten besonders bestimmt und ausgestattet |
Häufige Fragen zu 86
86 bezeichnet „Schienenfahrzeuge und Ortsfestes Gleismaterial, Teile Davon; Mechanische (Auch Elektromechanische) Signalgeräte für Verkehrswege“ im Abschnitt XVII („Beförderungsmittel“).
86 umfasst 9 Untercodes, darunter „Elektrische Lokomotiven mit Stromspeisung aus dem Stromnetz oder aus Akkumulatoren“, „Andere Lokomotiven; Lokomotivtender“ und „Triebwagen und Schienenbusse, ausgenommen solche der Position 8604“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 1,7 % und 3,7 %.
Die Einreihung 86 ist im TARIC seit dem 31.12.1971 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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