Position 8609Warenbehälter (Container), einschließlich solcher für Flüssigkeiten oder Gase, ihrer Beschaffenheit nach für eine oder mehrere Beförderungsarten besonders bestimmt und ausgestattet
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 8609 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 86 („Schienenfahrzeuge und Ortsfestes Gleismaterial, Teile Davon; Mechanische (Auch Elektromechanische) Signalgeräte für Verkehrswege“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVII („Beförderungsmittel“). Als Position bündelt 8609 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 8609
8609 bezeichnet „Warenbehälter (Container), einschließlich solcher für Flüssigkeiten oder Gase, ihrer Beschaffenheit nach für eine oder mehrere Beförderungsarten besonders bestimmt und ausgestattet“ im Abschnitt XVII („Beförderungsmittel“).
8609 umfasst 2 Untercodes, darunter „Warenbehälter (Container), die zum Schutz gegen Strahlung mit Blei verkleidet und zum Befördern radioaktiver Stoffe bestimmt sind“ und „andere“.
Die Einreihung 8609 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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