Unterposition 870240ausschließlich mit Elektromotor angetrieben
Gültig seit 01.01.2017
Die Zolltarifnummer 870240 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 8702 („Kraftfahrzeuge zum Befördern von 10 oder mehr Personen, einschließlich Fahrer“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVII („Beförderungsmittel“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 10%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren | 0% | |
| U088Ursprungserklärung über den Ursprung in der Europäischen Union im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) | ||
| APS - Allgemeine Regelung | 6,5% | |
| Japan | 3,8% | |
| Kanada | 0% | |
| Singapur | 0% | |
| Ukraine | 0% | |
| Vietnam | 1,2% | |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 870240 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 870240
870240 bezeichnet „ausschließlich mit Elektromotor angetrieben“, eine Einreihung innerhalb der Position 8702 („Kraftfahrzeuge zum Befördern von 10 oder mehr Personen, einschließlich Fahrer“) im Abschnitt XVII („Beförderungsmittel“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 7 Maßnahmen für Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren, APS - Allgemeine Regelung, Japan, Kanada u. a. hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1821/16, Decision 0037/17, Regulation 0978/12 u. a.
Für Waren mit Ursprung Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren, APS - Allgemeine Regelung, Japan, Kanada u. a. sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 870240 Nachweise wie Ursprungserklärung über den Ursprung in der Europäischen Union im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Indien.
Für 870240 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
Die Einreihung 870240 ist im TARIC seit dem 01.01.2017 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.