Position 8704Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 8704 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 87 („Zugmaschinen, Kraftwagen, Krafträder, Fahrräder und Andere Nicht Schienengebundene Landfahrzeuge, Teile Davon und Zubehör“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVII („Beförderungsmittel“). Als Position bündelt 8704 insgesamt 13 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 3,5 % und 22 %.
Unterpositionen
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 870410 | Muldenkipper (Dumper), ihrer Beschaffenheit nach zur Verwendung außerhalb des Straßennetzes bestimmt |
| 870421 | mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 5 t oder weniger |
| 870422 | mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 5 t bis 20 t |
| 870423 | mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 20 t |
| 870431 | mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 5 t oder weniger |
| 870432 | mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 5 t |
| 870441 | mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 5 t oder weniger |
| 870442 | mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 5 t bis 20 t |
| 870443 | mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 20 t |
| 870451 | mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 5 t oder weniger |
| 870452 | mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 5 t |
| 870460 | andere, ausschließlich mit Elektromotor angetrieben |
| 870490 | andere |
Ähnliche Positionen zu 8704
8704 steht in Kapitel 87 „Zugmaschinen, Kraftwagen, Krafträder, Fahrräder und Andere Nicht Schienengebundene Landfahrzeuge, Teile Davon und Zubehör“. Auf derselben Ebene liegen 15 weitere Positionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 8701 | Zugmaschinen (ausgenommen Zugkraftkarren der Position 8709) |
| 8702 | Kraftfahrzeuge zum Befördern von 10 oder mehr Personen, einschließlich Fahrer |
| 8703 | Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt (ausgenommen solche der Position 8702), einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen |
| 8705 | Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken, ihrer Beschaffenheit nach nicht hauptsächlich zur Personen- oder Güterbeförderung bestimmt (z. B. Abschleppwagen, Kranwagen, Feuerwehrwagen, Betonmischwagen, Straßenkehrwagen, Straßensprengwagen, Werkstattwagen, Wagen mit Röntgenanlage) |
| 8706 | Fahrgestelle für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705, mit Motor |
| 8707 | Karosserien (einschließlich Fahrerhäuser), für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 |
| 8708 | Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 |
| 8709 | Kraftkarren ohne Hebevorrichtung, von der in Fabriken, Lagerhäusern, Hafenanlagen oder auf Flugplätzen zum Kurzstreckentransport von Waren verwendeten Art; Zugkraftkarren, von der auf Bahnhöfen verwendeten Art; Teile davon |
| 8710 | Panzerkampfwagen und andere selbstfahrende gepanzerte Kampffahrzeuge, auch mit Waffen; Teile davon |
| 8711 | Krafträder (einschließlich Mopeds) und Fahrräder mit Hilfsmotor, auch mit Beiwagen; Beiwagen |
| 8712 | Zweiräder und andere Fahrräder (einschließlich Lastendreiräder), ohne Motor |
| 8713 | Rollstühle und andere Fahrzeuge für Behinderte, auch mit Motor oder anderer Vorrichtung zur mechanischen Fortbewegung |
Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
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