Unterposition 870460andere, ausschließlich mit Elektromotor angetrieben

Gültig seit 01.01.2022

Die Zolltarifnummer 870460 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 8704 („Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVII („Beförderungsmittel“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 10%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen – teilweise zum Zollsatz 0 %.

Einfuhr (Import)

Drittlandzoll (MFN)

10%

Ergänzende Maßeinheit

–

Präferenzzölle

Land / AbkommenZollsatz
Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren0%
U088Ursprungserklärung über den Ursprung in der Europäischen Union im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA)
Albanien0%
APS - Allgemeine Regelung6,5%
Bosnien und Herzegowina0%
Japan0%
Kanada0%
Kosovo0%
Montenegro0%
Nordmazedonien0%
Peru0%
Serbien0%
Singapur0%
Südkorea (Republik Korea)0%
Ukraine0%
Vietnam1,2%

Einfuhrkontrollen

  • Einfuhrkontrolle – Fluorsicherheit

    Herkunft: Weißrußland

    Es ist verboten, in der Gemeinsamen Militärgüterliste der Europäischen Union (im Folgenden ‚Gemeinsame Militärgüterliste‘) aufgeführte Güter und Technologien, unmittelbar oder mittelbar zu kaufen, in die Union einzuführen oder weiterzugeben, wenn sie ihren Ursprung in Belarus haben oder aus Belarus ausgeführt werden. (Verordnung (EG) Nr. 765/2006 - Artikel 1aa.1)

  • Einfuhrkontrolle – Abfall

    Herkunft: ERGA OMNES

    Die in Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 aufgeführten Abfälle unterliegen dem Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung.

    Die in Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 aufgeführten Abfälle unterliegen den allgemeinen Informationspflichten nach Artikel 18 derselben Verordnung, sofern die verbrachte Abfallmenge mehr als 20 kg beträgt.

    Wenn die in Anhang III aufgeführten Abfälle (grüne Liste) bestimmte gefährliche Eigenschaften aufweisen, werden die einschlägigen Bestimmungen so angewandt, als wären diese Abfälle in Anhang IV (gelbe Liste) aufgeführt (siehe Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006).

    Abfälle, die ausdrücklich zur Laboranalyse bestimmt sind (Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006), um ihre physikalischen oder chemischen Eigenschaften zu prüfen oder ihre Eignung für Verwertungs- oder Beseitigungsverfahren zu ermitteln, unterliegt nicht dem Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung. Stattdessen sind die Verfahrensvorschriften der allgemeinen Informationspflichten anzuwenden (Artikel 18 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006). Die von der Ausnahmeregelung gedeckte Abfallmenge der ausdrücklich zur Laboranalyse bestimmten Abfälle bemisst sich nach der Mindestmenge, die zur ordnungsgemäßen Durchführung der Analyse in jedem Einzelfall notwendig ist, und darf 25 kg nicht übersteigen.

Ähnliche Unterpositionen zu 870460

870460 steht in Position 8704 „Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren“. Auf derselben Ebene liegen 12 weitere Unterpositionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

CodeBeschreibung
870410Muldenkipper (Dumper), ihrer Beschaffenheit nach zur Verwendung außerhalb des Straßennetzes bestimmt
870421mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 5 t oder weniger
870422mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 5 t bis 20 t
870423mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 20 t
870431mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 5 t oder weniger
870432mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 5 t
870441mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 5 t oder weniger
870442mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 5 t bis 20 t
870443mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 20 t
870451mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 5 t oder weniger
870452mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 5 t
870490andere

Häufige Fragen zu 870460

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission

Disclaimer

Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

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