KN-Code 87043291neu
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 87043291 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 8704 („Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVII („Beförderungsmittel“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 22%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren | 0% | |
| U088Ursprungserklärung über den Ursprung in der Europäischen Union im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) | ||
| APS - Allgemeine Regelung | 15,4% | |
| Japan | 0% | |
| Kanada | 0% | |
| Ukraine | 0% | |
| Vietnam | 2,7% | |
Einfuhrkontrollen
Einfuhrkontrolle — beschränkte Güter und Technologien
Herkunft: Iran (Islamische Republik)
In Anhang III (MG-Fußnoten) sind die in der Liste des Trägertechnologie-Kontrollregimes erfassten Artikel, einschließlich Gütern und Technologien, aufgeführt (VERORDNUNG (EU) Nr. 267/2012)
Wenn die angemeldeten Güter in der mit der Maßnahme zusammenhängenden Fußnote „MG“ beschrieben sind (Artikel 4a, Artikel 4c VERORDNUNG (EU) Nr. 267/2012): Es ist verboten, die in Anhang III aufgeführten Güter und Technologien mit oder ohne Ursprung in der Union oder jeden sonstigen Artikel mit oder ohne Ursprung in der Union, bei dem ein Mitgliedstaat festgestellt hat, dass er zur Entwicklung von Trägersystemen für Kernwaffen dienen könnte, unmittelbar oder mittelbar an iranische Personen, Organisationen oder Einrichtungen oder zur Verwendung in Iran zu verkaufen, zu liefern, weiterzugeben oder auszuführen. Es ist verboten, die in Anhang III aufgeführten Güter und Technologien mit oder ohne Ursprung in Iran unmittelbar oder mittelbar aus Iran zu erwerben, einzuführen oder zu befördern.
M12A2
Einfuhrkontrolle — beschränkte Güter und Technologien
Herkunft: Nordkorea (Demokratische Volksrepublik Korea)
Wenn die angemeldeten Waren in den an die Maßnahme verknüpften Fußnoten aufgeführt sind, ist die Ausfuhr/Einfuhr nicht gestattet.
Einfuhrkontrolle — Fluorsicherheit
Herkunft: Weißrußland
Es ist verboten, in der Gemeinsamen Militärgüterliste der Europäischen Union (im Folgenden ‚Gemeinsame Militärgüterliste‘) aufgeführte Güter und Technologien, unmittelbar oder mittelbar zu kaufen, in die Union einzuführen oder weiterzugeben, wenn sie ihren Ursprung in Belarus haben oder aus Belarus ausgeführt werden. (Verordnung (EG) Nr. 765/2006 - Artikel 1aa.1)
Ausfuhr (Export)
| Maßnahme | Ursprung |
|---|---|
| Restriction on export | Iran (Islamische Republik) |
| Export authorization (Dual use) | Alle Drittländer |
| Export control on restricted goods and technologies | Nordkorea (Demokratische Volksrepublik Korea) |
| Export control | Simbabwe |
| Export control | Weißrußland |
| Import/export restriction - Common Military List (CML) goods | Russische Föderation |
| Export control | Russische Föderation |
| Export control | Weißrußland |
Häufige Fragen zu 87043291
87043291 bezeichnet „neu“, eine Einreihung innerhalb der Position 8704 („Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren“) im Abschnitt XVII („Beförderungsmittel“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 6 Maßnahmen für Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren, APS - Allgemeine Regelung, Japan, Kanada u. a. hinterlegt. Als „Import/export restriction - Common Military List (CML) goods“ ist eine Maßnahme für Russische Föderation hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2658/87, Decision 0037/17, Regulation 0978/12 u. a.
Für Waren mit Ursprung Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren, APS - Allgemeine Regelung, Japan, Kanada u. a. sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Für 87043291 sind 3 Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahmen hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 87043291 Nachweise wie Ursprungserklärung über den Ursprung in der Europäischen Union im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Indien.
Für 87043291 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
87043291 ist einer von 3 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 870432 („mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 5 t“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 87043291 erfasst speziell „neu“.
Die Einreihung 87043291 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.